Kindesentziehung vor Gericht

Ein 53-jähriger gebürtiger Ägypter hat 2012 seine zwei Söhne in sein Heimatland verschleppt, obwohl die Mutter das Sorgerecht hat. Am Dienstag wird ihm erneut wegen Kindesentziehung in Steyr der Prozess gemacht.

Der Mann saß bereits ein Jahr im Gefängnis, dennoch weigert er sich, den Aufenthaltsort der Buben zu verraten. Er kann zu einer Gefängnisstrafe von bis zu drei Jahren verurteilt werden.

Nur Vater weiß, wo Kinder sind

Seit fünf Jahren wartet die Mutter in Steyr auf die Rückkehr ihrer Kinder, die inzwischen acht und zehn Jahre alt sind. Einzig der Vater weiß, wo die Buben sind. Ein Jahr saß der Mann bereits im Gefängnis, weil er sich weigert zu sagen, wo in Ägypten die Kinder sind.

Justiz spricht von „Dauerdelikt“

Erst vergangene Woche kam der Welser direkt von der Strafhaft wieder in Untersuchungshaft. Denn solange die Buben nicht wieder bei ihrer Mutter in Oberösterreich sind, macht sich er sich auch nach Verbüßung einer Gefängnisstrafe sofort wieder wegen Kindesentziehung strafbar. In der Justiz wird das als Dauerdelikt bezeichnet. Eine andere juristische Möglichkeit hat die Staatsanwaltschaft allerdings nicht, um den Vater zum Reden zu bringen.

Mit Kindern Urlaub in Ägypten gemacht

Ein Rückblick: 2012 machte der Angeklagte mit seinen Kindern - damals drei und fünf Jahre alt - Urlaub in Ägypten. Der Familienrat habe beschlossen, dass die Kinder in Ägypten bleiben müssen, sagte der Mann später vor Gericht. Und das, obwohl die Mutter, die auch in Ägypten geboren wurde, sowohl in ihrem Heimatland als auch in Österreich das Sorgerecht für die Buben hat.

Noch am Flughafen verhaftet

Drei Jahre später kehrte der Mann alleine nach Österreich zurück - und wurde noch auf dem Flughafen verhaftet. Nach mehreren Prozessen muss sich der Mann am Dienstag erneut wegen Kindesentziehung vor Gericht verantworten. Der 53-Jährige kann zu einer Gefängnisstrafe von bis zu drei Jahren verurteilt werden, wenn er sich weiterhin weigert, den Aufenthaltsort der Kinder zu verraten.

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