Kritik an Abschiebung erfolgreicher Asylwerber

Unverständnis herrscht über die Abschiebung eines 23-jährigen Irakers, der eine Ausbildung zum Gastronomiefachmann macht. Der negative Asylbescheid enthielt die Begründung: „Mangelnde Integration und Deutschkenntnisse“.

Der Fall des 23-jährigen Samir, der allein vor zwei Jahren aus dem Irak nach Österreich gekommen war, ist eines der krassesten Beispiele von 15 bis 20 derzeit in Oberösterreich. Er macht seit Jänner eine Ausbildung zum Gastronomiefachmann im Bergergut in Afiesl.

„Einer unserer besten Lehrlinge“

Vor wenigen Tagen habe Samir einen negativen Asylbescheid bekommen, so seine Lehrherrin Eva Maria Pürmayr: „Wir sehen dass in unserer Branche als Riesenchance, willige und engagierte Mitarbeiter zu gewinnen, gerade auch im Bereich der Lehre. Wir haben mit dem Samir wirklich einen Volltreffer gemacht. Er hat im Jänner gestartet und alle unsere Erwartungen übertroffen."

Eva Maria Pürmayr im Gespräch mit ORF-Redakteur Gernot Ecker

„Er gehört zu den besten Lehrlingen, die wir in unserem Haus ausgebildet haben, und das nach kürzester Zeit. Was jetzt sehr schade ist: Wir haben in den sieben Monaten viel an Zeit und Kosten investiert, er hat sich sehr erfolgreich durch die Berufsschule gekämpft und sich super ins Team integriert. Wenn man dann innerhalb von 14 Tagen so einen wertvollen Mitarbeiter verliert, stellt das auch für ein Unternehmen eine große Herausforderung dar“, so Pürmayr.

„Mangelnde Integration und Deutschkenntnisse“

Der größte Aufreger für den Arbeitgeber und die 40 Kollegen sei die Begründung für die Ablehnung des Asylstatus‘ gewesen, so Pürmayr: „Mangelnde Integration und mangelnde Deutschkenntnisse“. Das könne man mit besten Wissen und Gewissen widerlegen, so Pürmayr. Man habe hier ein bestes Beispiel für Integration, aber wenn dies innerhalb von 14 Tagen plötzlich vorbei sei, würde man sich überlegen, dies nochmal zu machen.

„Jegliche Unterstützung“ von der Wirtschaftskammer

Die Präsidentin der Wirtschaftskammer Oberösterreich, Doris Hummer, kündigt „jegliche Unterstützung“ für Eva Maria Pürmayr und ihren Lehrling und bei der Berufung gegen den Asylbescheid an. Aber „das System der Asylverfahren sollte auf Situationen wie eine aktive Lehre Rücksicht nehmen“, ganz abgesehen davon, dass eine Lehre eine ideale Form der Integration sei, so Hummer.

Doris Hummer im Gespräch mit ORF-Redakteur Gernot Ecker

Wichtig sei auch, dass in zukünftigen Asylverfahren sichergestellt wird, dass Lehren abgeschlossen werden können, so Hummer im Interview mit dem ORF Oberösterreich. Bisher sei das auch noch immer gelungen – es habe also keine Lehrabbrüche wegen negativer Asylbescheide gegeben. 80 Prozent der Wirtschaftsbetriebe Oberösterreichs würden unter dem Fachkräftemangel leiden, deshalb sei es wichtig, auch bei der Lehrlingsausbildung anzusetzen, ganz besonders in den sogenannten Mangelberufen.

„Aussetzen von Asylbescheid wird nicht angewandt“

Integrationslandesrat Rudi Anschober (Grüne) versteht den Ärger der Unternehmerin und sieht die Vorkommnisse als schweren Rückschlag für die Integrationsbemühungen von Asylwerbern, aber auch von oberösterreichischen Unternehmen. Derzeit wäre es gesetzlich zwar möglich, einen negativen Asylbescheid solange auszusetzen, bis eine Ausbildung abgeschlossen ist. Angewandt werde diese Möglichkeit nur leider kaum.

Anschober fordert auch eine Gesetzesänderung dahingehend, dass Integrationsbemühungen bei der Asylentscheidung verpflichtend berücksichtig werden müssten.

Mahr fordert mehr Personal vom Bund

Für Herwig Mahr, den Klubobmann der FPÖ in Oberösterreich, ist der Weg klar: Es müsse raschere Asylverfahren geben, und dazu hat der Bund auch mehr Personal einzustellen, fordert er von Integrations- und Innenministerium. Bei raschen Verfahren stelle sich die Frage nicht, ob jemand schon integriert sei, man habe dann aber eine gesetzlich klar geregelte Entscheidung und alle Betroffenen Klarheit über die Zukunft.

Bei Menschen, bei denen die Verfahren oft Jahre dauern und die bereits gut integriert sind, sei das derzeit etwas anderes. Da müsse man Lösungen im Sinne der Betroffenen finden, so Mahr.

Ministerium: „Betroffene können Berufung einlegen“

Aus dem Innenministerium heißt es dazu: Derzeit würde ein Asylverfahren in erster Instanz im Schnitt 14 Monate dauern. Betroffene, die sich falsch beurteilt fühlen, könnten Berufung einlegen. Dann gehe der Fall an das Bundesverwaltungsgericht. Nur damit wird der Verfahrensweg natürlich auch wieder deutlich länger.