18 Monate für „King vom Hauptbahnhof“

Ein 14-Jähriger ist in Linz wegen diverser Delikte zu 18 Monaten Haft, sechs davon unbedingt, und einer Einweisung in eine Anstalt verurteilt worden. Der selbsternannte „King vom Hauptbahnhof“ war schon Dutzende Male mit dem Gesetz in Konflikt geraten.

Allerdings sei eben niemand so wirklich für den Fall zuständig gewesen, wie der Staatsanwalt am Dienstag kritisierte. Das Urteil ist bereits rechtskräftig.

Drei Monate wegen falscher Zeugenaussage

Drei Monate bedingt wegen falscher Zeugenaussage, begangen zwei Tage nach Erreichen der Strafmündigkeit, hat der hinlänglich amtsbekannte Jugendliche bereits in einem früheren Prozess ausgefasst. Diesmal legte ihm die Staatsanwaltschaft drei Raube bzw. räuberischen Diebstahl von Handys und kleineren Bargeldbeträgen, absichtlich schwere Körperverletzung und Sachbeschädigung zur Last. So soll er in U-Haft auf einen Zellengenossen losgegangen und - wieder in Freiheit - eine Bekannte mit einem Wasserglas verletzt haben.

Nur zum Teil geständig

Der afghanischstämmige Österreicher war nur zum Teil geständig. Er sei von seinen Opfern „genervt“ worden und obendrein unter Drogeneinfluss gestanden. Das Gutachten der Psychiaterin Adelheid Kastner ergab, dass er an einer höhergradigen geistig-seelischen Abnormität leide. Es sei zu befürchten, dass er weiterhin schwere Taten begehen werde. Deswegen beantragte die Staatsanwaltschaft neben einer Bestrafung - der Rahmen reicht bis zu fünf Jahren - auch die Unterbringung in einer Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher.

Zellengenossen mit Messer bedroht

Nach einem turbulenten Prozessbeginn Ende Juli - eine Zeugin muss mit einem Strafverfahren wegen Falschaussage rechnen, zwei erschienen gar nicht - ging der Prozess am Dienstag ins Finale. Bei der Gutachtenserörterung Kastners wurde die Öffentlichkeit vorübergehend ausgeschlossen. Dann berichtete ein ehemaliger Zellengenosse, dass ihm der 14-Jährige ins Essen gespuckt und, als er ihn wegschubste, mit einem Messer bedroht habe. Bevor das Wachpersonal die Streithähne trennen konnte, ging noch einiges Mobiliar zu Bruch.

Eines der jugendlichen Raubopfer schilderte, wie ihm der Angeklagte am Bahnhof das Handy wegnehmen wollte. Der 14-Jährige habe ihm einen Faustschlag versetzt. Dann habe er ihm eine offensichtlich präparierte, zertrümmerte Uhr gezeigt, die dabei kaputt gegangen sein soll, und dafür 300 Euro Schadenersatz verlangt. Er bekam aber letztlich nur 20.

„Herumschieben der Verantwortlichkeiten“

Staatsanwalt Philip Christl ortete angesichts der bisherigen kriminellen Karriere des 14-Jährigen „ein Herumschieben der Verantwortlichkeiten“: Eigentlich wäre der Bursch ein Fall für die Psychiatrie, die Jugendwohlfahrt oder das Pflegschaftsgericht gewesen, aber nirgends habe er so richtig hingepasst, solange er nicht strafmündig war. Es gebe in ganz Österreich keine geschlossene Intensivbehandlung, bestätigte auch ein Vertreter der Kinder- und Jugendhilfe. Eine Bewährungshelferin sagte, das bisherige ambulante Setting sei für den Burschen „bei Weitem nicht ausreichend“, er wolle nicht kooperieren und sage das auch.

Einweisung in Anstalt

Das Jugendschöffengericht unter der Vorsitzenden Ursula Eichler verurteilte den 14-Jährigen zu 18 Monaten teilbedingt, sechs muss er absitzen. Zudem wird er in eine Anstalt eingewiesen. „Es wird an Ihnen liegen, wie lange das vonnöten ist“, gab ihm Eichler mit. Die bedingte Nachsicht seiner früheren Verurteilung wurde nicht aufgehoben. Das Urteil ist bereits rechtskräftig.