Einsprüche gegen Urteil nach Home Invasion
Der Schöffensenat hatte am 7. August alle fünf Angeklagten schuldig gesprochen und Haftstrafen zwischen vier und siebeneinhalb Jahren verhängt. Nur das Urteil über den Mann, der als Fahrer für die Räuber tätig war und vier Jahre ausfasste, wurde sofort rechtskräftig. Der Rumäne, der die Mannschaft für die Tat zusammenstellte und dafür sechs Jahre bekam, nahm es in der Bedenkzeit an.
Gegen Strafausmaß berufen
Zwei, die in der Verhandlung gestanden, den Überfall ausgeführt zu haben und dafür sechs beziehungsweise siebeneinhalb Jahre ins Gefängnis sollen, beriefen gegen das Strafausmaß. Das Oberlandesgericht muss sich deshalb noch einmal mit den beiden beschäftigen.
Ein Angeklagter, der als Gartenarbeiter für die beraubte Frau tätig war und auf die Idee zu der Tat gekommen sei, erhob Nichtigkeitsbeschwerde gegen den Schuldspruch und Berufung gegen die Strafe von sechseinhalb Jahren. Der Fall geht deshalb zum Obersten Gerichtshof. Ein ebenfalls am Überfall beteiligter 19-Jähriger war schon zuvor in einem Prozess am 25. Juli rechtskräftig zu fünf Jahren Haft verurteilt worden.
Link:
- Geständnis in Home Invasion-Prozess (ooe.ORF.at; 4.8.17)