Schwächung des Antidiskriminierungsgesetzes

Das Antidiskriminierungsgesetz soll garantieren, dass die Menschenrechte gewahrt sind. Menschenrechtsorganisationen befürchten eine Schwächung der Antidiskriminierungsstelle durch eine geplante Novelle.

Egal, ob es um die Gleichstellung der Geschlechter, um Barrieren für Menschen mit Behinderung oder um rassistische Vorkommnisse geht: Jedes Bundesland hat eine Antidiskriminierungsstelle, an die sich Bürger mit Anliegen in diesen Bereichen wenden können. Am Montag wird von der Landesregierung eine Novelle des Antidiskriminierungsgesetzes behandelt.

Unabhängigkeit oberstes Gebot

Dabei sei die Unabhängigkeit der Antidiskriminierungsstelle oberstes Gebot, sagt Gunther Trübswasser, der Vorsitzende von SOS Menschenrechte Österreich. Nun soll die Leitungsfunktion nicht mehr öffentlich ausgeschrieben werden, sondern aus dem Bereich des Landesdienstes besetzt werden.

Weiters, so kritisiert Trübswasser, soll es keine Voraussetzung mehr sein, dass der Leiter oder die Leiterin dieser Stelle eine juristische Ausbildung hat. Das sei aber besonders wichtig, weil es „um Rechte und Gesetze und nicht um soziale Zuwendung“ gehe. Trübswasser sieht „sehr, sehr große Gefahren auf die Stelle zukommen, dass sie wirklich effizient, unabhängig und inhaltlich entsprechend agieren kann“.

Kein öffentlicher Bericht

Alle drei Jahre wurde bisher ein Bericht an den Landtag gelegt. Damit sollte aufgezeigt werden, wie es um die Menschenrechte bestellt ist und wo es im Bundesland Verbesserungen geben muss. Laut Trübswasser soll in Zukunft aber dieser Bericht „nur mehr bei Bedarf“ und auch nicht mehr an den Landtag, sondern an die Landesregierung gerichtet sein, womit er nicht mehr öffentlich ist.

Mit der Novelle soll die Antidiskriminierungsstelle auch weitere Aufgaben aus dem Bereich Arbeitsrecht übernehmen, was aus personeller Sicht unmöglich sei, weil die Stelle nur aus einem Leiter oder einer Leiterin und einer Schreibkraft bestehe. Mehr Personal soll es aber auch künftig nicht geben.

Rechtliche Schritte angekündigt

Trübswasser kündigt an, gegen die Novelle rechtliche Schritte einzuleiten. Kritik kommt auch von der Volksanwaltschaft, die eine Verletzung grundsätzlicher, menschenrechtlicher Standards sieht, sagt der Vorsitzende von SOS-Menschenrechte Österreich.