Acht Monate bedingt für Wiederbetätigung

Wegen nationalsozialistischer Wiederbetätigung hat sich am Montag ein 23-jähriger Mühlviertler am Landesgericht Linz verantworten müssen. Er wurde zu acht Monaten bedingter Haft verurteilt.

Der junge Mann aus dem Bezirk Rohrbach soll bei einer FPÖ-Wahlveranstaltung im August 2015 den Hitlergruß gezeigt und gerufen haben. Als Zeugen waren auch Polizisten geladen, die bei der Veranstaltung im Einsatz waren.

Urteil nicht rechtskräftig

Der Bursch war zum Zeitpunkt der Tat betrunken. Bei Verstößen gegen das Verbotsgesetz liegt der Strafrahmen zwischen einem und zehn Jahren Haft. Der 23-Jährige erhielt acht Monate bedingte Haft. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.