Ermittlungen gegen Gerhard Deimek eingestellt

Eingestellt hat die Staatsanwaltschaft Steyr nun ihre Ermittlungen gegen den Nationalratsabgeordneten Gerhard Deimek (FPÖ). Gegen Deimek war monatelang wegen Verhetzung ermittelt worden.

Er habe im Internet einen islamfeindlichen Beitrag kommentiert und verbreitet, so der Vorwurf, worauf die Staatsanwaltschaft Steyr im Frühjahr die Aufhebung der Immunität Deimeks beantragt hatte. Jetzt habe man „im Zweifel“ die Ermittlungen eingestellt, sagte deren Sprecher Andreas Pechatschek am Donnerstag gegenüber dem ORF OÖ. Denn es sei nicht möglich gewesen, nachzuweisen, dass der freiheitliche Politiker den ganzen Inhalt des Beitrages tatsächlich gelesen und seinen Kommentar auch darauf bezogen hat.

Über Twitter kommuniziert

Von „dauergeilen Barbaren“ etwa ist in dem Text aus der Feder eines umstrittenen deutsch-türkischen Publizisten die Rede. Mit den Worten „Sollten alle lesen, die auch in 50 Jahren noch Österreicher sein wollen. Und nicht Wegbereiter der Araber“, hat Deimek ihn am 10. Jänner kommentiert und über den Kurznachrichtendienst Twitter kommuniziert. Wer verhetzende Inhalte verbreitet und sie gutheißt oder rechtfertigt, dem drohen in Österreich bis zu zwölf Monate Haft.

Anzeige wegen Verhetzung

Nach einer Anzeige des grünen Nationalratsabgeordneten Harald Walser hat die Staatsanwaltschaft Steyr gegen Deimek Ermittlungen wegen Verhetzung aufgenommen und die Aufhebung seiner Immunität beantragt, der das Parlament im März zugestimmt hat.

Deimek sitzt für die FPÖ im Nationalrat, er ist auch Stellvertreter des oberösterreichischen Landesparteiobmanns Manfred Haimbuchner und Mitglied des Gemeinderats von Pfarrkirchen bei Bad Hall (Bezirk Steyr-Land).

Die Oberstaatsanwaltschaft habe die Einstellung der Ermittlungen abgesegnet, heißt es von der Staatsanwaltschaft Steyr. Nun liegt die Causa beim Rechtsschutzbeauftragten der Justiz, der 14 Tage Zeit hat, zu entscheiden, ob sie noch einmal überprüft werden muss oder nicht.

Grünen sind „erstaunt“

Der Grüne Nationalratsabgeordnete Harald Walser, der den FPÖ-Mandatar Gerhard Deimek wegen Verhetzung bei der Staatsanwaltschaft angezeigt hatte, hat sich am Freitag gegenüber der APA über die Einstellung des Ermittlungsverfahrens „erstaunt“ gezeigt. Sollte es dabeibleiben, sieht er angesichts des dann „zahnlosen Gesetzes“ Handlungsbedarf seitens des Gesetzgebers. Wenn die Begründung der Staatsanwaltschaft Steyr so durchgehe, würde es nie zu einer Anklage oder Verurteilung kommen, befürchtet Walser.