Einigung für „Food-Coops“ erreicht

Vor acht Monaten hatte die Wirtschaftskammer (WK) einzelnen „Food-Coops“, also Lebensmittel-Einkaufsgemeinschaften, mit einer Anzeige wegen Übertretung der Gewerbeordnung gedroht - jetzt ist eine Einigung präsentiert worden.

Es gibt laut Statistik der Wirtschaftskammer OÖ (WKOÖ) in Oberösterreich 22 solcher Einkaufsgemeinschaften. Engagierte Vereinsmitglieder kümmern sich um die Verteilung der Produkte von Bauern aus der Region, so zum Beispiel Biokarotten und Erdäpfel. Mit einem Gewerbeschein sei das kein Problem, doch ohne war das den Vertretern des Handels zunächst ein Dorn im Auge.

Food-Coops, Lebensmittel Einkaufsgemeinschaften

ORF

Zwei halbe Tage pro Woche dürfen die „Food-Coops“-Geschäfte offen sein

Vielfältige Modelle

Problematisch für die WK war unter anderem die Konkurrenz zu Nahversorgern, die auch oft regionale Produkte im Angebot haben. Allerdings kannten sie auch die unterschiedlichsten Erscheinungsformen dieser „Food-Coops“ gar nicht, denn kaum ein Verein sei wie ein zweiter organisiert, so Manfred Zöchbauer von der WKOÖ.

Zöchbauer: „Es ging darum, klare Spielregeln zu schaffen.“

Sieben Vereinbarungen fürs Zusammenleben

Lokale Lebensmittel verteilen, ohne dabei Gewinn zu machen, und somit nicht dem Handel in die Quere kommen, das sei also das erklärte Ziel gewesen, so Umweltlandesrat Rudi Anschober bei der Pressekonferenz am Montag. Sieben Vereinbarungen sollen nun das Zusammenleben beider Parteien regeln.

Maximal zwei halbe Geschäftstage

So dürfen Verteillokale etwa an maximal zwei Halbtagen in der Woche geöffnet haben, und Produzenten dürfen selbst keine Vereinsmitglieder sein. Damit sei weitestgehende Rechtssicherheit gewährleistet, so Anschober.

Anschober: „Auch der Weg für neue Initiativen ist jetzt frei.“

Diese Einigung in Oberösterreich könnte nun beispielgebend für die anderen Bundesländer sein.

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