Kein Schadenersatz für toten Luchs

Das Landesgericht Steyr hat dem Nationalpark Kalkalpen im Berufungsverfahren den zugesprochenen Schadenersatz für den Abschuss eines Luchses aberkannt. Das Erstgericht hatte eine Jägerin zu 12.101 Euro Schadenersatz verurteilt.

Durch den Entscheid des Berufungsgerichtes muss eine bereits rechtskräftig verurteilte Jägerin jene 12.101 Euro nicht zahlen, bestätigte Nationalpark-Direktor Erich Mayrhofer einen Bericht der „Kronen-Zeitung“ (Donnerstag-Ausgabe). Er kündigte an, gegen das Urteil in Revision zu gehen.

Jahrelange Probleme mit Wiederansiedlung

Der Nationalpark betreibt seit Jahren ein Wiederansiedlungsprogramm für Luchse. In den vergangenen Jahren sind immer wieder männliche Tiere verschwunden. Gerüchte von illegalen Abschüssen machten die Runde. Tatsächlich wurde in der Tiefkühltruhe eines Präparators ein erlegter Luchs gefunden, ein weiteres totes Tier wurde vermutet. Einem Jäger und seiner Frau wurden inzwischen die Prozesse gemacht. Die 64-Jährige ging bereits in Berufung und erwirkte ein Herabsetzen der Strafe auf drei Monate bedingt und 1.920 Euro.

Kein Schadenersatz für wilde Tiere

Der Nationalpark wurde für seine Schadenersatzansprüche auf den Zivilrechtsweg verwiesen und erhielt dort in erster Instanz jene 12.101 Euro zuerkannt. Dagegen berief jedoch die Jägerin mit Erfolg, da für den Abschuss eines wilden Tiers kein Schadenersatz beansprucht werden könne.

Allerdings räumte das Landesgericht Steyr in seinem jetzt schriftlich zugestellten Urteil die Möglichkeit einer Revision beim Obersten Gerichtshof ein, da es keine ausreichende Judikatur in der Causa gebe, zitiert Mayrhofer aus dem Urteil. Davon will er Gebrauch machen, denn der Luchs sei ein „europäisches Schutzgut“ für das ein Verschlechterungsverbot bestehe.

Berufungsverhandlung von Jäger am Montag

Im Fall des verurteilten Jägers findet am Montag am Oberlandesgericht in Linz die Berufungsverhandlung statt. Er war Ende Juni zu einer Geldstrafe von 11.160 Euro verurteilt worden, auch er muss laut dem nicht rechtskräftigen Urteil dem Schutzgebiet 12.101 Euro ersetzen. Mehr dazu in Abschuss von Luchs: Über 11.000 Euro Strafe (ooe.ORF.at; 29.6.16).

Brandmayr unterstützt grüne Disziplinarratsforderung

Eine Verschärfung der Entzugsdauer der Jagdkarte beim Strafdelikt der Wilderei forderte danach Klubobmann Gottfried Hirz (Grüne). Hirz schlägt einen Disziplinarrat der oberösterreichischen Jägerschaft vor, „damit die Jägerschaft die Möglichkeit hat, sich von den schwarzen Schafen zu trennen oder etwas gegen sie zu unternehmen“. Hirz ist außerdem dafür, dass ein ausgesprochenes Waffenverbot in OÖ auch automatisch gekoppelt werden soll.

Da bekommt Hirz Unterstützung von Landesjägermeister Sepp Brandmayr. „Ich war immer der Meinung, wenn jemand ein rechtskräftiges Waffenverbot ausgesprochen bekommt, dann hat er damit zu rechnen, dass auch die Jagdkarte entzogen wird“, so Brandmayr im Gespräch mit ORF-Redakteur Gernot Ecker.

Ein Disziplinarrat hätte die Möglichkeit für Sanktionen, wenn Jäger dem Ansehen der Jagd schaden. „Aber ich möchte keine Doppelverurteilung und auch keine Vorverurteilung, sondern einen unabhängigen Disziplinarrat. Spätestens beim Budgetlandtag im Dezember soll laut den Grünen die Novelle des Jagdgesetzes beschlossen werden.

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