„Drittes Geschlecht“ vor dem LVwG

Die Frage, ob es auf Dokumenten neben den bisher üblichen Geschlechtsbezeichnungen „männlich“ und „weiblich“ noch eine weitere geben darf, beschäftigt seit Montag das Landesverwaltungsgericht (LVwG) in Linz.

Die Frage der neuen Geschlechtsbezeichnung hat der Fall eines intergeschlechtlichen Oberösterreichers aufgeworfen. Alex Jürgen fühlt sich weder als Mann noch als Frau, medizinischen gesehen ist sein Körper weder männlich noch weiblich. Jürgen lebt seit zehn Jahren als intergeschlechtliche Person und wollte das auch in seinen Dokumenten richtiggestellt haben.

Korrektur auf „X“ im Reisepass abgelehnt

Er beantragte eine Korrektur im Geburtenbuch sowie die Geschlechtsangabe „X“ im Reisepass. Beim Standesamt Steyr wurde die Änderung im Geburtenbuch abgelehnt. Die Begründung war, dass es per Gesetz nur männlich oder weiblich gebe. Alex Jürgen legte dagegen Beschwerde ein, die jetzt vom LVwG entschieden werden muss.

„Fundamentales Menschenrecht“

Rechtliche Hilfe bekommt Jürgen vom Rechtskomitee Lambda. Dessen Anwalt Helmut Graupner beruft sich auf den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, der die selbstbestimmte Wahl der Geschlechtsidentität als fundamentales Menschenrecht eingestuft hat.

Laut Graupner gebe es auch keinen einzigen Paragrafen in der österreichischen Rechtsordnung, der besagt, dass es nur die zwei Geschlechter gibt. Wie das Landesverwaltungsgericht entschieden wird, ist noch völlig ungewiss, ebenso der Zeitpunkt, an dem die Entscheidung fallen soll. Das Urteil ergeht in einigen Wochen schriftlich.

Link: