Elf Minuten zu spät angemeldet - Strafe

Ein Bauunternehmer ist zu einer Strafe von 2.200 Euro verurteilt worden, weil er einen neuen Mitarbeiter um elf Minuten zu spät bei der Sozialversicherung angemeldet hatte. Die Kammer fordert, das betreffende Gesetz zu ändern.

Der neue Mitarbeiter kam wie in der Baubranche üblich an einem Montag um 7.00 Uhr, um sein Dienstverhältnis mit der Mühlviertler Baufirma zu beginnen. Der Chef der Firma hatte bereits am Freitag davor seinen Steuerberater gebeten, den neuen Mitarbeiter bei der Sozialversicherung anzumelden.

2.200 Euro Strafe oder 150 Stunden Gefängnis

Da jedoch noch etwas abgeklärt werden musste, wartete der Steuerberater bis Montag. Am Montag um 7.11 Uhr meldete er schließlich den neuen Mitarbeiter an. Das ist laut Gesetz zu spät. Drei Monate später, bei einer Prüfung der Finanzpolizei, wurde der Fehler bemerkt und prompt bestraft. Fast 2.200 Euro Geldstrafe oder fast 150 Stunden Gefängnis wurden dem Firmenchef aufgebrummt. Der wandte sich an die Wirtschaftskammer, die den Fall vor das Landesverwaltungsgericht brachte.

Gericht milderte Strafe auf 1.100 Euro

Das Gericht schöpfte nach eigenen Angaben alle Möglichkeiten aus, um die Strafe zu mildern. Übrig blieben knapp 1.100 Euro Geldstrafe oder 73 Stunden Haft. Laut der Wirtschaftskammer hat der Bauunternehmer die Geldstrafe mittlerweile bezahlt. Ein schaler Beigeschmack bleibt jedoch. Weil die Anmeldung des Mitarbeiters elf Minuten zu spät erfolgte, musste der Unternehmer tief in seine Kasse greifen.

„Schlichter Rüffel hätte genügt“

Die Wirtschaftskammer fordert daher, das betreffende Arbeitsgesetz zu ändern, ein schlichter Rüffel ohne Folgen hätte auch genügt, hieß es aus der Kammer. Die Finanzpolizei, die den Fall aufdeckte, kann übrigens nicht anders, als eine Anzeige zu erstatten, sie ist per Gesetz dazu verpflichtet.

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