17 Jahre für tödliche Messerstecherei

Zu 17 Jahren unbedingter Haft wegen Mordes und versuchten Mordes ist am Dienstag ein 27-Jähriger in Linz verurteilt worden. Er soll bei einer Messerstecherei vor einem Jahr seinen Gegner getötet haben.

Im Juni des vergangenen Jahres waren der 27-Jährige mit seinem Freund und einer Gruppe Gäste aneinandergeraten. Der gebürtige Albaner soll einen Schlag bekommen und danach mit einem Messer mehrmals auf zwei Männer eingestochen haben. Einer, ein gebürtiger Serbe, starb an inneren Blutungen. Der andere, ein Mazedonier, überlebte schwer verletzt. Der Angeklagte plädierte auf Notwehr.

Prozess wegen Messerstecherei

fotokerschi.at/Kerschbaummayr

Der Angeklagte hatte sich bereits im Jänner vor Gericht verantworten müssen

DNA-Analyse als Beweis

Beim letzten Prozesstag im Jänner waren mehrere Beweisanträge gestellt worden: So sollten DNA-Analysen vom blutverschmierten T-Shirt des mutmaßlichen Mörders sowie von einem am Tatort gefundenen Butterfly-Messers gemacht - und außerdem die Rufdaten eines Handys ausgewertet werden. Denn laut Staatsanwalt bestand der Verdacht, dass ein Zeuge zu einer Falschaussage vor Gericht überredet werden sollte.

„Zutiefst unehrlicher Mensch“

Für Staatsanwältin Renate Lachberger handelte der gelernte, arbeitslose Tischler in beiden Fällen mit dem klaren Vorsatz zu töten. Daher lautete die Anklage auch auf Mord und versuchten Mord. Lachberger stellte den Angeklagten als einen „zutiefst unehrlichen Menschen“ dar, der dem Gericht „eine Menge Unwahrheiten aufgetischt hat“ und zum „Tathergang verschiedenste Versionen“ präsentierte.

„Mandant hat sich tollpatschig verantwortet“

Auch Verteidiger Andreas Mauhart meinte, sein Mandant habe sich in dem Prozess „tollpatschig und blödsinnig verantwortet“. Doch habe er in Notwehr mit dem „Messer wild herumgestochen“, um „sein Leben zu retten“. Der Angeklagte selber kann sich an den Tathergang nicht erinnern, hatte jedoch zum Prozessauftakt beteuert, nicht mit Absicht gehandelt zu haben. Gegen das Urteil hat Mauhart Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung angekündigt. Das Urteil ist somit nicht rechtskräftig.

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