Wirtschaftskammer bekämpft „Food-Coops“

„Food-Coops“, also Vereine, in denen Mitglieder frische Lebensmittel aus der Region erhalten oder sie beliefern, sollen bald Geschichte sein. Die Wirtschaftskammer sieht den Lebensmittelhandel durch „Food-Coops“ gefährdet.

Die Wirtschaftskammer Oberösterreich fordert von den fünf betroffenen Vereinen einen Gewerbeschein. Können sie einen solchen nicht vorweisen, werden sie angezeigt.

In Vorchdorf (Bezirk Gmunden) halten ehrenamtliche Mitarbeiter drei Stunden pro Woche für die 67 Mitglieder der „Speis“ - so heißt der dortige Verein - ein kleines Lokal geöffnet. Sie räumen frische Lebensmittel aus der Region in ihre Regale, die aber nur Mitglieder abholen dürfen. Warum man damit aber in der knapp achttausend Einwohner zählenden Gemeinde gleich eine Bedrohung für die benachbarten Lebensmittelgeschäfte darstelle, im konkreten Fall sechs große Handelsketten, versteht man nicht.

Wirtschaftskammer will den Anfängen wehren

In der Wirtschaftskammer sieht man das aber anders, so Manfred Zöchbauer von der Sparte Handel: „Existenzbedrohung sehe ich derzeit noch nicht, aber man muss den Anfängen wehren. Wenn sich schon fünf Vereine in Oberösterreich gebildet haben, dann ist das schon eine Dimension, die eine entsprechende Größe erreichen kann, die vor allem die kleinen Nahversorger draußen in den Ortschaften spüren werden.“

Fehlendes regionales Angebot in Supermärkten

Doch gerade weil kaum regionale Waren der örtlichen Erzeuger in den Regalen der benachbarten Supermärkten zu finden waren, startete diese Initiative, so Stefan Hörtenhuber vom Verein „Die Speis“.

Obwohl der Jahresumsatz vermutlich nur den Bruchteil eines Tagesumsatzes von einer der sechs Lebensmittelketten im Ort ausmacht, fürchtet die Wirtschaftskammer Oberösterreich diese Konkurrenz. Manfred Zöchbauer betont, dass die Wirtschaftskammer der Auffassung ist, dass es sich dabei um gewerbliche Einkaufsgemeinschaften handelt. Wenn schon nicht der Verein einen wirtschaftlichen Vorteil hat, dann die Mitglieder. Dieser Vorteil eräbe sich schon alleine daraus, dass die Handeslsspannen wegfallen, so Zöchbauer.

Bauernmärkte nicht betroffen

Die Mitglieder bestreiten den wirtschaftlichen Vorteil, denn ein Verein dürfe keine Gewinne erzielen. Und für ihre Waren würden Mitglieder generell mehr bezahlen, als in den Supermärkten. So wird es vermutlich bei den Bezirkshauptmannschaften zu den angekündigten Anzeigen kommen. Bauernmärkte bleiben übrigens weiterhin von der Gewerbeordnung unberührt. Sie brauchen also keinen Gewerbeschein.

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