Urteil für Luchs-Jägerin gemildert

Das Oberlandesgericht Linz hat das Urteil gegen eine Jägerin abgemildert, die im Nationalpark Kalkalpen einen Luchs geschossen hatte. Der Fall sorgte im vergangenen Jahr für Schlagzeilen.

Der Nationalpark betreibt ein Wiederansiedlungsprogramm für Luchse. In den vergangenen Jahren waren immer wieder männliche Tiere verschwunden. Gerüchte um illegale Abschüsse machten die Runde. Schließlich bekamen die Ermittler einen Tipp von einer Ex-Geliebten eines Jägers und fanden in der Tiefkühltruhe eines Präparators tatsächlich den Luchs. Gegen den Jäger wurde ermittelt, schließlich gestand aber die betrogene Frau den Abschuss.

Angeklagte: Luchs mit Fuchs verwechselt

Sie habe den Luchs mit einem Fuchs verwechselt. Die 64-Jährige wurde wegen Schädigung des Tier- oder Pflanzenbestandes und Tierquälerei verurteilt und bekämpfte den Spruch - sowohl was die Schuld betraf, als auch die Strafe und die Privatbeteiligten-Ansprüche.

Das Oberlandesgericht Linz gab ihrer Berufung gegen das Ersturteil des Landesgerichtes Steyr teilweise statt: Der Senat sah den Tatbestand der Tierquälerei nicht erfüllt, weil man „gerade noch nicht“ von Mutwilligkeit sprechen könne. Am Schuldspruch wegen Schädigung des Tier- und Pflanzenbestand hielt die zweite Instanz jedoch fest. Die Strafe wurde von drei Monaten bedingt und 2.880 Euro auf 1.920 Euro herabgesetzt.

Nationalpark muss zivilrechtlich klagen

Der Nationalpark Kalkalpen allerdings, der in erster Instanz vom Landesgericht Steyr 12.101 Euro zugesprochen bekam, muss das Geld auf dem Zivilrechtsweg einklagen. Mit der Begründung, es sei kein unmittelbarer Vermögensschaden entstanden, weil es sich um einen wild geborenen Luchs gehandelt hat.

Unterdessen hofft man im Nationalpark das Luchsprojekt fortsetzen zu können. Es gebe derzeit keinen männlichen Luchs, ohne weitere Auswilderung sei das Projekt am Kippen. Man hofft nun, einen Luchs aus der Schweiz aussetzen zu können.