Bedingte Haft für KZ-Postings

Ein 56-jähriger Deutscher ist am Montag im Landesgericht Linz zu 18 Monaten bedingter Haft verurteilt worden. Er hatte in einem Posting vorgeschlagen, Asylwerber in ehemaligen KZs unterzubringen. Das Urteil ist rechtskräftig.

Der 56-Jährige hat zu seinem Posting auch einschlägige Bilder verschickt. Die Staatsanwaltschaft sah darin Verstöße gegen das Verbotsgesetz, obwohl der Angeklagte im Prozess beteuert, es war nur als „Verarsche“ brauner Ideologie gemeint.

Die Geschworenen befanden den Angeklagten weitgehend für schuldig. Nur bezüglich zweier weitergeleiteter Bilder sprachen sie ihn frei. Der Strafrahmen dafür beträgt laut Gesetz ein bis zehn Jahre. Das Urteil 18 Monate bedingte Haft ist rechtskräftig.

Vorwurf: Wortwahl, Bilder, Schrift

Der Arbeiter, der in Oberösterreich lebt, soll zu einer Diskussion um eine Flüchtlingsunterkunft in Vorarlberg gepostet haben: „Ich, ich hab noch Platz. Mauth. Dach. Ausch. (Mauthausen, Dachau und Auschwitz, Anm.) Platz für tausende!!!“. Die Anklage warf dem Mann zudem vor, einschlägige Bilder weitergeleitet zu haben: Eines zeigte einen SS-Stahlhelm, darunter stand: „Habe diesen Helm am Dachboden gefunden. Mein Opa war wohl Elektriker“, eine andere Datei bestand aus vier Fotos von Adolf Hitler und der Schrift „Germanys Next Top-Model“, eine weitere zeigte Christbaumschmuck mit Hakenkreuzen und „Sieg Heil“-Aufschrift.

"... der Sinn war ganz anders"

Der Angeklagte gab vor Gericht zu, diese Postings verschickt zu haben. „Aber der Sinn war ganz anders“, beteuerte er. Er habe nämlich einem Medienbericht entnommen, dass in Deutschland Flüchtlinge in einem ehemaligen KZ untergebracht werden sollen. Soweit sich klären ließ, dürfte es sich dabei um das Buchenwald-Außenlager Schwerte gehandelt haben.

Mauthausen, Dachau und Auschwitz seien „schreckliche Orte“ gewesen, betonte der 56-Jährige in der Verhandlung. Mit der Unterbringung der Flüchtlinge könnte man „diese Zeit wieder gutmachen“. Das Containerdorf in Hörsching sei „grausam“, in ehemaligen Konzentrationslagern „wären es feste Unterkünfte gewesen“. Auf den Einwand des Staatsanwalts, dass es dort höchstens unbeheizte Baracken gebe und Container viel eher den heutigen Standards entsprechen würden, räumte er ein, noch nie eine solche Gedenkstätte besucht zu haben.

Staatsanwalt: Schutzbehauptung des Angeklagten

Das Weiterleiten der Bilddateien verteidigte der Mann damit, dass es für ihn „Karikaturen“ gewesen seien. Er habe sie einfach weitergeschickt, um zu zeigen, dass Leute, die solche Dinge ins Netz stellen, „nicht ganz richtig sind“. Staatsanwalt Alfred Schaumüller wertete das als „Schutzbehauptung“ und als „lebensfremd“. Auf die Frage Schaumüllers, warum er die Postings unkommentiert verschickt habe, wenn er damit eigentlich etwas anderes gemeint habe, meinte der Angeklagte: „Im Nachhinein gebe ich Ihnen Recht.“