Geschäftsöffnung an Adventsonntagen erlaubt

Das Land Oberösterreich erlaubt den Welser Geschäftstreibenden in den Straßen rund um die „Weihnachtswelt“ die Öffnung an vier Adventsonntagen. Angestellte dürfen an diesen Tagen nicht eingesetzt werden.

Die Regelung gilt an den vier Sonntagen von 29. November bis 20. Dezember, jeweils von 14.00 bis 18.00 Uhr. Es dürfen alle Waren außer Lebensmittel angeboten werden. Man gehe davon aus, dass die Nachfrage nach diesen durch die „Weihnachtswelt“ ausreichend abgedeckt sein werde, so Wirtschaftslandesrat Michael Strugl (ÖVP) am Donnerstag.

Von Gewerkschaft abgelehnt

Die Gewerkschaft hatte sich im Vorfeld heftig gegen die von der städtischen Tourismus und Marketing GmbH gewünschte Sonntagsöffnung gewehrt. In einer Urabstimmung unter 253 Welser Handelsangestellten hatten sie 95,7 Prozent abgelehnt.