Geschäftsöffnung an Adventsonntagen erlaubt
Die Regelung gilt an den vier Sonntagen von 29. November bis 20. Dezember, jeweils von 14.00 bis 18.00 Uhr. Es dürfen alle Waren außer Lebensmittel angeboten werden. Man gehe davon aus, dass die Nachfrage nach diesen durch die „Weihnachtswelt“ ausreichend abgedeckt sein werde, so Wirtschaftslandesrat Michael Strugl (ÖVP) am Donnerstag.
Von Gewerkschaft abgelehnt
Die Gewerkschaft hatte sich im Vorfeld heftig gegen die von der städtischen Tourismus und Marketing GmbH gewünschte Sonntagsöffnung gewehrt. In einer Urabstimmung unter 253 Welser Handelsangestellten hatten sie 95,7 Prozent abgelehnt.