Drei Monate bedingt für Luchs-Abschuss

Zu drei Monaten bedingter Haft und einer unbedingten Geldstrafe von 2.880 Euro ist am Donnerstag eine 64-jährige Jägerin in Steyr wegen des Abschusses eines Luchses aus dem Nationalpark Kalkalpen verurteilt worden.

Zu der Geldstrafe kommen noch 12.101 Euro Schadenersatz hinzu, die sie dem Nationalpark zahlen muss. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Toter Luchs in der Tiefkühltruhe

Mitte April wurden der gefrorene Körper und der Kopf eines Luchses bei einem Präparator in der in der Tiefkühltruhe gefunden. Schon seit einiger Zeit waren Luchse aus dem Nationalpark Kalkalpen verschwunden. Die entscheidenden Hinweise kamen von einem Tierarzt, der als Zeuge am Donnerstag nicht erschien, und der Ex-Geliebten des Ehemannes der Angeklagten. Als in der Tiefkühltruhe eines Präparators in Kleinreifling tatsächlich der Balg des Luchses „B7“ gefunden wurde, gestand die betrogene Ehefrau den Abschuss.

Luchs mit Fuchs verwechselt

Vor Gericht sagte die Jägerin, sie habe den Luchs mit einem Fuchs verwechselt. Diesen habe sie schießen wollen, denn „Raubzeug muss man erlegen“. Warum sie den Abschuss nicht gemeldet habe, als sie ihren Irrtum bemerkt hat, wollte Richter Wolf-Dieter Graf wissen. „In der Praxis wird das nicht gemacht“, konterte die Angeklagte. Sie habe den Kadaver zum Präparator gebracht, weil „so ein edles Tier kann man ja nicht einfach wegschmeißen“. Sie wollte den ausgestopften Luchs einem Museum übergeben, „wenn es verjährt ist“.

Luchs als Baby

APA/M. Kronsteiner

Der getötete Luchs „B7“ als Jungtier

Das Gericht musste auf etliche Zeugen wegen Nichterscheinens oder Entschlagung verzichten. Recht deutlich wurde aber die Ex-Geliebte des Ehemannes: Sie berichtete - auch im Zeugenstand -, dass er ihr am Handy ein Bild von einem toten Luchs gezeigt habe und, dass sie in einer Jagdhütte ein Foto der Angeklagten mit einem geschossenen Exemplar gesehen habe. Ihr Ex-Freund habe ihr zudem erzählt, dass er seiner Frau aufgetragen habe, jeden Luchs zu schießen, den sie sieht. Und, dass er selbst, seine Frau und ein Jagdkollege jeweils einen Luchs geschossen hätten. Die Ermittlungen dazu laufen, ebenso wie gegen den Präparator noch ein Ermittlungsverfahren anhängig ist.

Geständnis wurde mildernd gewertet

Das Gericht glaubte den Aussagen der Angeklagten, dass es ein Versehen gewesen sei, nicht. Mildernd wurde ihr Geständnis gewertet. Vieles - etwa, dass sie sich mit dem Tier fotografieren ließ und es zum Präparator brachte - „deutet eindeutig darauf hin, dass es Ihnen darum gegangen ist, den Luchs über den Haufen zu schießen“, so Graf.

Der Richter verurteilte die Frau zu drei Monaten bedingt und einer Geldstrafe von 360 Tagessätzen a acht Euro - insgesamt 2.880 Euro. In die Bemessung sei auch eingeflossen, dass sie sich trotz ihrer 800 Euro Pension offenbar die Jagd oder die 1.400 Euro teure Präparation leisten könne. Zudem muss die Angeklagte dem Nationalpark 12.101 Euro Schadenersatz zahlen. Der Verteidiger meldete „volle Berufung“ an, die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab. Damit ist der Spruch nicht rechtskräftig.

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