Ministerium: Deutschpflicht in Pause unzulässig

Die im Arbeitsübereinkommen zwischen der ÖVP und der FPÖ enthaltene Einführung des Prinzips „Schulsprache Deutsch“, mit dem erreicht werden soll, dass auch in den Unterrichtspausen Deutsch gesprochen wird, ist laut dem Bildungsministerium „unzulässig“.

Eine solche Vorgabe stehe im Widerspruch zur Europäischen Menschenrechtskonvention und zur Verfassung, hieß es auf APA-Anfrage. Die neuen Regierungspartner streben in dem Passus ihres Papiers zu dem Arbeitsübereinkommen an, „dass nicht nur während des Unterrichts, sondern auch in den Pausen und auf dem gesamten Schulareal deutsch gesprochen wird“. Das Prinzip „Schulsprache Deutsch“ soll demnach „Eingang in die Hausordnungen der diversen Bildungseinrichtungen finden“, heißt es.

Passus verfassungswidrig

Das Bildungsministerium verweist in seiner Stellungnahme darauf, „dass das Festlegen von Deutsch als einziger außerhalb des Unterrichts in der Schule zulässiger Sprache bzw. das Verbot einer bestimmten bzw. mehrerer Sprachen im Rahmen von Hausordnungen oder Verhaltensvereinbarungen jedenfalls im Widerspruch zur Achtung des Privat- und Familienlebens gemäß Art. 8 EMRK (Europäische Menschenrechtskonvention, Anm.) und zu Art. 1 BVG (Bundesverfassungsgesetz, Anm.) über die Rechte des Kindes steht und daher unzulässig ist“.

Grüne: „Schlicht dumm und bösartig“

Der Bildungssprecher der Grünen, Harald Walser, bezeichnete die Forderungen angesichts der rechtlichen Rahmenbedingungen als „schlicht dumm und bösartig“. Es sei zwar sinnvoll, wenn alle Kinder in der Schule auf freiwilliger Basis Deutsch sprechen, ein auch in der Pause geltender Zwang widerspreche aber auch „sprachdidaktischen und pädagogischen Erkenntnissen“, heißt es in einer Aussendung. Außerdem sei ein solches Verbot „kaum zu administrieren“, so Walser, der angesichts der Forderung von „populistischen Stammtischparolen“ im oberösterreichischen Regierungsübereinkommen spricht.