Kind im heißen Auto: Was man tun darf

Was darf man tun, wenn man in einem verschlossenen Auto, das in der Sonne steht, ein Kind oder einen Hund entdeckt? Als Zeuge darf man die Scheibe nur dann einschlagen, wenn es keine andere Möglichkeit zu helfen gibt, so der ÖAMTC.

In der teils brütenden Hitze erwärmen sich geparkte Autos schnell auf bis zu 80 Grad und mehr im Innenraum. Immer wieder entdecken Passanten ein Kind oder einen Hund in einem geparkten Auto, das in der prallen Sonne steht. Darf man dann eine Fensterscheibe einschlagen um das Kind oder den Hund zu befreien oder darf man nicht? Laut dem ÖAMTC darf man, wenn es keine andere Möglichkeit zu helfen gibt.

Fahrer suchen, Einsatzkräfte verständigen

Bevor die Scheibe eingeschlagen wird, muss man zunächst versuchen, den Fahrer zu finden. Zumeist ist er oder sie gerade beim Einkaufen, etwa im Supermarkt. Dort könnte man den Fahrer ausrufen lassen. Wenn er oder sie sich nur kurz vom Auto entfernt hat, dann darf die Scheibe nicht eingeschlagen werden. Zudem muss zunächst die Polizei oder die Feuerwehr verständigt werden. Erst wenn diese nicht schnell genug beim Auto eintreffen können und das Kind oder der Hund nicht mehr Wohlauf scheint, darf die Scheibe eingeschlagen werden.

Keine Strafe

Unter diesen Voraussetzungen riskiert man auch keine Strafe. Der ÖAMTC rät jedoch Zeugen, vorher die Situation zu schildern. Der Fahrer des Autos muss eine neue Scheibe dann auch selbst bezahlen, so der ÖAMTC. Einzig bei einer Kaskoversicherung könnte es etwas Geld zurückgeben.