Haft für Missbrauch eines Babys

Ein 41-Jähriger, dem unter anderem schwerer sexueller Missbrauch an einem Baby vorgeworfen wurde, ist in einem Schöffenprozess am Landesgericht Linz zu elf Jahren Haft verurteilt worden. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

„Elf jahre Haft“ lautete der Urteilsspruch gegen 18.00 Uhr in dem Missbrauchsprozess für den 41-Jährigen. Im Prozess war der Angeklagte nur zum Teil geständig. Gegen das Urteil meldete er Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung an, dem Staatsanwalt wiederum war die Strafe zu gering und er berief ebenfalls. Der Strafrahmen für das Delikt beträgt fünf bis 15 Jahre.

Unter Ausschluss der Öffentlichkeit

Der Prozess fand weitgehend unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Doch der Staatsanwalt meinte, er habe so etwas in seinem Berufsleben noch nicht erlebt. Es würden einem die Worte fehlen. Der 41-jährige Rumäne soll in seiner Heimat einer Prostituierten Geld dafür bezahlt haben, dass er ihre einjährige Tochter in einem Hotel im Beisein der Mutter mehrfach sexuell missbrauchen dürfe. Davon habe der Mann Videos und Fotos angefertigt und im Internet verbreitet.

Auch Fotos von Kind in Österreich gemacht

Auch in seiner Wohnung in Oberösterreich soll er einschlägige Bilder von einem nicht identifizierten ungarischen Bettler-Kind gemacht haben. Zudem sind auf seinem Computer zahlreiche weitere einschlägige Kinderporno-Fotos und -Videos sichergestellt worden. Dazu sagte der Angeklagte im Prozess, diese Dateien hätten sich schon dort befunden, als er den Computer gekauft habe.

Der Staatsanwalt widersprach, mit den Aufnahmen, auf denen der Angeklagte zum Teil zu sehen ist, habe dieser selbst die besten Beweise für seine Schuld geliefert. Er bezeichnete die Handlungen des 41-Jährigen als „abstoßend, ekelerregend, schockierend.“ Gegen den Angeklagten sei noch ein weiteres einschlägiges Verfahren anhängig, die mutmaßlichen Opfer aber nicht identifiziert. Der Betreiber eines sozialen Netzwerkes in den USA habe die Polizei auf den Verdächtigen aufmerksam gemacht. Der 41-Jährige wurde daraufhin in Untersuchungshaft genommen.

Beschuldigter teilweise geständig

Die Verteidigerin erklärte am Dienstag vor Gericht, ihr Mandant sei teilweise geständig. Er bestreitet jedoch Geschlechtsverkehr mit dem Baby. Die Aufnahmen mit dem Bettlerkind würden nicht von ihm stammen, sondern von den Geschwistern des Kindes.