Rosa Haarband: Buslenker gekündigt
Das Gericht gab dem Arbeitgeber Recht: Das Accessoire untergrabe die Wirkung der Uniform, berichtete der „Kurier“ in seiner Samstag-Ausgabe.
Berechtigtes „betriebliches Interesse“
Bisher hatte der 35-jährige Angestellte der Linz Linien GmbH immer ein schwarzes Band im Haar getragen, um die gelockte Mähne im Zaum zu halten. Im August des Vorjahres tauschte er dieses gegen ein rosa Tuch, welches er zusammengefaltet hatte.
Vor der Judikatur zog er den Kürzeren. Das Arbeits- und Sozialgericht entschied auf ein berechtigtes „betriebliches Interesse“, dass er seinen „Dienst nicht mit einem derart auffälligen Haarband“ verrichten dürfe. Das untergrabe die Wirkung der Uniform, die Autorität ausstrahlen solle. Deshalb hätte er sich nicht „beharrlich“ gegen die Weisungen sträuben dürfen. Auch beim Oberlandesgericht Linz blitzte er mit seiner Berufung ab.
„Nicht zum Gesamterscheinungsbild gepasst
Die Anwältin des gekündigten Buslenkers sah im Verbot einen Eingriff in die Persönlichkeitsrechte des 35-Jährigen. Außerdem verletze es den Gleichbehandlungsgrundsatz, denn Frauen seien Haarbänder erlaubt. Für die Linz Linien ist der Fall „arbeitsrechtlich durchgefochten“. Das auffällige Haarband hätte „nicht zum Gesamterscheinungsbild“ gepasst. Hätte sich der Fahrer nicht beharrlich geweigert es abzunehmen, wäre es nie so weit gekommen.