Verurteilter Ex-Pater muss ins Gefängnis

Der rechtskräftig wegen sexuellen Missbrauchs an Zöglingen des Stiftes Kremsmünster zu zwölf Jahren Haft verurteilte Ex-Pater muss innerhalb von drei Tagen seine Haft antreten. Laut Gutachten war der 81-Jährige nur bedingt haftfähig.

Dass er ins Gefängnis muss, hat nun die Vollzugsdirektion entschieden, berichtete das Neue Volksblatt (Samstag-Ausgabe). Der ehemalige Geistliche werde in einer Justizanstalt mit angeschlossener Sonderkrankenanstalt untergebracht, so sein Anwalt Oliver Plöckinger. Bei welcher es sich dabei handle, sei noch ungewiss. Fest steht, dass der 81-Jährige vorerst in Wels einsitzen wird. Laut Verteidiger besteht keine Möglichkeit, die Entscheidung der Vollzugsdirektion zu bekämpfen.

Sexuelle und gewalttätige Übergriff

Das Urteil zwölf Jahre Haft für den ehemaligen Konviktsdirektor war Ende Jänner vom Oberlandesgericht (OLG) Linz bestätigt worden, nachdem zuvor der Oberste Gerichtshof (OGH) die Nichtigkeitsbeschwerde gegen den Schuldspruch abgewiesen hatte. Der Mann hat in den Jahren 1967 bis 1996 sexuelle und gewalttätige Übergriffe auf ehemalige Schüler verübt. Teils ging er mit einer Ochsenpeitsche, Tritten oder beidhändig ausgeführten „Stereowatschen“ auf die Zöglinge los.

Gelegentlich erklärte er Kinder für „vogelfrei“. Dann durften Mitschüler den Betreffenden drangsalieren, ohne Konsequenzen befürchten zu müssen. Zudem drohte der Beschuldigte mehrmals, er werde seine Pumpgun holen, die er bis 2010 illegal besessen hatte.

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