„Kornspitz“ ist keine Marke

Seit über drei Jahren kämpft backaldrin in Asten (Bezirk Linz-Land) um seinen Kornspitz als Marke. Doch laut Entscheid des Oberlandesgerichtes Wien ist „Kornspitz“ mittlerweile für die Verbraucher eine Gebäckbezeichnung, wie das „Neue Volksblatt“ (Mittwoch-Ausgabe) berichtet.

Als Marke ist „Kornspitz“ zum Aushängeschild des Astener Backmittelspezialisten geworden. Bäcker durften „Kornspitz“ nur verkaufen, wenn sie die Backmischung auch vom Erfinder backaldrin verwendeten, was so manchem gegen den Strich ging.

Löschung der Marke 2011

Die Pfahnlmühle aus Pregarten (Bezirk Freistadt) stellte schließlich im Jahr 2011 - auf Wunsch vieler Bäcker, wie das Unternehmen damals betonte - den Antrag auf Löschung der Marke (C-409/12) beim Patentamt. Die Marke wurde gelöscht und ein Rechtsstreit begann. Denn backaldrin legte Berufung beim Obersten Patent- und Markensenat Österreichs ein, der den Fall an den Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg weiterleitete. Dieser erklärte im März 2014, dass die Marke „Kornspitz“ verfallen kann, wenn der Markenname zur allgemein gebräuchlichen Bezeichnung für das Produkt selbst ist.

Kornspitz-Weckerl

backaldrin

Backaldrin kämpft weiter

Damit war nun das Oberlandesgericht Wien am Wort, das in der Zwischenzeit den Obersten Patent- und Markensenat abgelöst hat. Und das jetzt auch feststellte, dass „Kornspitz“ keine Marke sondern inzwischen eine Bezeichnung für ein bestimmtes Weckerl sei.

Aufgeben will man bei backaldrin nicht. Geschäftsführer Wolfgang Mayer kündigte an, Rechtsmittel beim Obersten Gerichtshof einzulegen. Bis zu dessen Entscheidung bleibe „Kornspitz“ in Österreich eine eingetragene Marke und die Bezeichnung dürfe nur mit Zustimmung von backaldrin verwendet werden.

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