Gerichtsurteil für Pornodreh in Kirche

Eine bedingte Haft- sowie eine Geldstrafe von 5.300 Euro - so lautet das Urteil für eine 30-jährige Frau, die am Donnerstag wegen zweier in einer Kirche gedrehter Pornofilme, in Linz vor Gericht steht. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Die Angeklagte beschimpfte vor Prozessbeginn die unzähligen Fotografen und Kameraleute. Bei Betreten des Gerichts zeigte sie sich weit weniger freizügig als in den Videos: Die Kapuze ihres Parkas hatte die junge Frau tief ins Gesicht gezogen, sie trug eine Sonnenbrille. „Ich find’ das unmenschlich, wirklich“, klagte sie eingangs in Richtung des Vorsitzenden Klaus-Peter Bittmann.

Wenn sie gewusst hätte, dass das strafbar ist, hätte sie das Ganze niemals gemacht, sagte die Beschuldigte. Die Anklage warf ihr Störung der Religionsausübung und Herabwürdigung religiöser Lehren vor - mit einem Strafrahmen von bis zu sechs Monaten Haft

Pornos ins Internet gestellt

Die Frau soll im Juni oder Juli 2013 einen Sexfilm in der Pfarrkirche von Hörsching (Bezirk Linz-Land) gedreht haben, im Mai 2014 folgte ein zweiter. Die Pornos wurden auf drei Internetplattformen zum Verkauf angeboten bzw. zum Download freigegeben. Auf den Streifen ist die Verdächtige zu sehen, wie sie sich mit einem Vibrator und mit einem an einem Rosenkranz befestigten Kreuz selbst befriedigt.

„Die ganze Nation hat das Video angezogen - ganz einfach wegen dem, weil ich’s so wahnsinnig gut gemacht hab“, zeigte sich die Oberösterreicherin vor Gericht nur bedingt einsichtig.

Prozess nach Pornodreh in Kirche

www.fotokerschi.at

Großer Medienandrang beim Prozess

Der Vorfall war im Juni dieses Jahres bekanntgeworden, die Pfarre erstattete Anzeige. Daraufhin spielten die Ermittler die Aufnahmen etlichen „Szeneinsidern“ vor und kamen so rasch auf die Spur der 30-Jährigen. Mehr dazu in Pornodreh in Kirche: Verdächtige geschnappt (ooe.ORF.at; 7.8.2014). Die Frau soll geständig sein und allein gehandelt haben.

„Wissen Sie, was andere Leute so treiben?“

Wie man auf die Idee kommt, in einer Kirche derartige Videos zu drehen, wollte Staatsanwalt Alfred Schaumüller wissen. „Wissen Sie, was andere Leute so treiben? Da bin ich ein Engerl dagegen“, entgegnete die Angeklagte. Sie handle nicht wirklich mit dem Kopf, sondern eher nach Gefühl, habe nicht nachgedacht. Nachsatz: „In Religion hab’ ich einen Fünfer gehabt.“ Es tue ihr aber wirklich leid, dass sie dem Pfarrer dadurch so wehgetan habe, betonte die Frau.

Zwei Tage Bedenkzeit

Sie soll 5.350 Euro - die Hälfte des mit dem Verkauf der Aufnahmen erzielten geschätzten Gewinns - zurückzahlen, zudem wurde Bewährungshilfe angeordnet. „Das ist ein Horror, ich will so was nie wieder durchmachen“, erklärte die Beschuldigte, die nach eigenen Angaben seit vier Monaten kein Video mehr gedreht hat und nun als Reinigungskraft arbeitet. Auf Anraten des Richters erbat sie drei Tage Bedenkzeit.

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