Allergie-Schulung für Wirte

Noch bis Monatsende schult die Wirtschaftskammer OÖ die Wirte über die neue EU-Allergen-Verordnung, die am 13. Dezember in Kraft tritt. Ab diesem Zeitpunkt müssen die Gäste informiert werden, ob sich in den Speisen allergieauslösende Stoffe befinden.

Über vierzehn allergieauslösende Stoffe in den Speisen müssen die Gäste von Gastronomiebetrieben, aber auch von Imbissen oder Vereinskantinen künftig informiert werden. Dies kann etwa durch einen Buchstaben-Code in der Speisekarte geschehen. Wobei A beispielsweise für Gluten steht, oder L für Sellerie. Am Ende der Karte gibt es dann eine Legende, in der die Allergene, so der Fachbegriff, aufgeschlüsselt werden.

„Zusätzliche, bürokratische Hürde“

In der Wirtschaftskammer hat man auf die Verärgerung der Wirte über diese, wie es heißt, zusätzliche bürokratische Hürde reagiert: Sie stellt über ihre Homepage vorgefertigte Rezept-Formulare bereit, in denen nur noch die Allergieauslöser angekreuzt werden müssen und der Allergen-Code dann direkt auf die eigene Speisekarte übertragen werden kann.

Auf Nachfrage auch mündliche Information möglich

Die Information an die Gäste kann aber auch mündlich erfolgen durch das Servicepersonal. Und zwar - wohl gemerkt - nur auf Nachfrage. Österreich hat dies als eines von nur drei EU-Ländern durchgesetzt. In diesem Fall ändert sich für den Wirt nur wenig.