Schuldspruch gegen Ex-Pater rechtskräftig

Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat die Nichtigkeitsbeschwerde des ehemaligen Konviktsdirektors des Stiftes Kremsmünster zurückgewiesen. Der 81-Jährige wurde wegen gewalttätiger und sexueller Übergriffe auf Zöglinge zu zwölf Jahren Haft verurteilt.

Dem mittlerweile in den Laienstand zurückversetzten Pater wurden sexuelle und gewalttätige Übergriffe auf insgesamt 24 ehemalige Schüler in den 1990er-Jahren vorgeworfen. Teils soll er mit einer Ochsenpeitsche, Tritten oder beidhändig ausgeführten „Stereowatschen“ auf die Schüler losgegangen sein. Auch soll er gelegentlich gedroht haben, er werde seinen Pumpgun holen, oder Kinder für vogelfrei erklärt haben. Dann durften Mitschüler den Betreffenden drangsalieren ohne Konsequenzen befürchten zu müssen.

Anwalt verlangte Freispruch wegen Verjährung

Der Angeklagte hatte vor Gericht zwar die Taten zugegeben, sein Anwalt hatte aber einen Freispruch verlangt, weil die Vorwürfe verjährt seien. Das Landesgericht Steyr sah das anders und verurteilte den Ex-Konviktsleiter zu zwölf Jahren Haft.

Nun wird das Oberlandesgericht Linz endgültig über die Strafhöhe entscheiden, aber auch darüber, ob der 81-Jährige den Privatbeteiligten Schadenersatz bezahlen muss. Sie waren in der ersten Instanz auf den Zivilrechtsweg verwiesen worden.

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