Anzeige nach Pornodreh in Kirche
Die Diözese reagierte damit auf Medienberichte, wonach zwei eindeutige Filme mit einer in der Szene nicht unbekannten Sexdarstellerin in der Kirche gedreht und zum Herunterladen ins Internet gestellt worden seien. Die Dame biete dort obendrein ihre Dienste an.
Strafe bis zu sechs Monate Haft
Die Aufnahmen erfolgten nicht mit Wissen des Pfarrers. Es wurde Anzeige gemäß den Bestimmungen des Strafgesetzbuches erstattet. Dort ist im Paragraf 189 verboten, an einem Ort, welcher der gesetzlich zulässigen Religionsausübung einer im Inland bestehenden Kirche oder Religionsgemeinschaft gewidmet ist, „Unfug“ zu treiben, der geeignet ist, berechtigtes Ärgernis zu erregen. Das sei bei pornografischen Handlungen in Kirchen der Fall. Angedroht wird eine Strafe bis zu sechs Monaten Haft oder eine Geldstrafe von bis zu 360 Tagessätzen.
„Die Sakramente sind gültig“
Die Pfarre überlege zudem, in welcher liturgischen Form und mit welchen Zeichen die Würde des Raumes in nächster Zeit wieder hergestelltwerden könne. „Die Sakramente, die in den vergangenen Wochen in der Pfarrkirche gefeiert und gespendet wurden, sind gültig und stehen kirchenrechtlich nicht infrage“, betont die Diözese in ihrer Aussendung.
Link:
- Anzeige wegen Religionsstörung nach Pornodreh (religion.ORF.at)