Wohnbeihilfegesetz soll geändert werden

Das oö. Wohnbeihilfegesetz soll wieder geändert werden, so der Verein „ChronischKrank“. Für die Beihilfe muss man seit Oktober ein Einkommen über der Geringfügigkeitsgrenze nachweisen. Pflegegeld, Waisenrente und Familienbeihilfe zählen aber nicht dazu, hatte der Verein kritisiert.

Dadurch würden viele bedürftige Familien keine Wohnbeihilfe erhalten, weil sie außer diesen Bezügen kein gesetzliches Einkommen vorweisen könnten. Nach Gesprächen konnte die FPÖ zu einer Änderung gebracht werden, auch die ÖVP habe ihre Zustimmung angekündigt, sagte Vereinsobmann Jürgen Holzinger.

Befreiung vom Mindesteinkommen

Künftig sollen Menschen, die zu wenig verdienen weil sie jemanden pflegen oder Menschen mit Beeinträchtigungen vom Bedarf eines Mindesteinkommens befreit werden und so wieder Wohnbeihilfe erhalten. Diese soll auch rückwirkend erstattet werden. Die Änderungen sollen voraussichtlich noch vor der Sommerpause vom Landtag beschlossen werden.

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