Fünf Jahre Haft für Bordellboss

Am Freitagvormittag ist am Landesgericht Wels der mutmaßliche Auftraggeber mehrerer Brandanschläge auf Bordelle zu fünf Jahren Haft verurteilt worden. Der ehemalige Rotlichtboss soll auch Mitglieder des rechtsradikalen Netzwerks „Objekt 21“ beauftragt haben.

Gerade einmal zwei Stunden dauerte der Prozess am Welser Landesgericht, in dem es immerhin um Brandstiftungen mit einem Schaden von 2,9 Millionen Euro sowie um andere gravierende Straftaten ging. Weil aber der Angeklagte voll geständig war, konnte auf die Anhörung von Zeugen verzichtet werden.

Brandstiftungen in Bordellen

Der Prozess war ein weiterer Teil der Aufarbeitung des rechtsradikalen Netzwerks „Objekt 21“. Der 53-jährige Angeklagte war eine Größe im Rotlichtmilieu und hatte mehrere Bordelle betrieben, unter anderem in der Umgebung von Linz und in der Stadt Salzburg. Laut Anklage soll er drei Brandstiftungen in Bordellen in Wien und Oberösterreich veranlasst haben, weil er sich mit der Konkurrenz gestritten haben soll. Dabei sollen auch giftige Skorpione zur Einschüchterung ausgesetzt worden sein. Einem Mitbewerber sollen die Schergen des Angeklagten angedroht haben, ihm die Kniescheiben zu zertrümmern.

Reihe von Milderungsgründen

Der Staatsanwalt sagte zugunsten des Angeklagten, dass dieser im Vorverfahren Hintergründe genannt und zur Aufklärung beigetragen habe. Er habe aber das „Objekt 21“ finanziell unterstützt und sich damit einer Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung schuldig gemacht. Zudem handle es sich um eine Vielzahl von Verbrechen - Nötigung, gefährliche Drohung, Körperverletzung und schwerer Betrug standen ebenfalls in der Anklageschrift. Mildernd sei, dass er den Schaden teilweise gutgemacht habe, bisher unbescholten und geständig sei.

Auf diese Umstände wies auch der Verteidiger hin, besonders aber darauf, dass sein Mandant einen Beitrag zur Wahrheitsfindung geleistet habe. Man könne das Urteil daher sehr weit unten ansiedeln, fand er und warb auch um Verständnis für seinen Mandanten: „Er ist ein Kaufmann. Und er hat irgendwann in eine Branche gewechselt, in die er nicht hätte wechseln sollen.“ Die Privatbeteiligten verlangten mehrere hunderttausend Euro Schadenersatz, die der Beschuldigte zum Großteil anerkannte. Er wolle die Forderungen gutmachen, dafür müsse er jedoch arbeiten, so der Angeklagte in der Hoffnung auf ein mildes Urteil.

Höchststrafe wäre bei zehn Jahre gelegen

Das Schöffengericht verurteilte den Mann zu fünf Jahren Haft, die Höchststrafe wäre bei zehn Jahren gelegen. Der 53-Jährige nahm das Urteil an, die Staatsanwaltschaft gab jedoch keine Erklärung ab. Das Urteil ist damit nicht rechtskräftig.

Weitere Prozesse rund um „Objekt 21“

Das nächste Kapitel in der Aufarbeitung des „Objekts 21“ steht nach Ostern an. Am 22. April steht ein Deutscher vor Gericht, der an mehreren Anschlägen des Netzwerks maßgeblich beteiligt gewesen sein soll. Er war bereits Zeuge im Prozess im November und gewährte dabei tiefe Einblicke in das Vereinsleben.

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