26 Arbeitslose ohne Interesse

26 mögliche Kandidatinnen als Küchenhilfe hat das Arbeitsmarktservice einem Eferdinger Gastronomiebetrieb für seine freie Stelle vermittelt, aber keine kam zum Vorstellungsgespräch. Die WKO fordert Sanktionen bei Arbeitsverweigerung.

Wirt und das AMS hatten schon mehrmals erfolgreich zusammengearbeitet. Darum wandte sich der Gastronom auch dieses Mal an das AMS um mögliche Bewerberinnen für den Job einer Küchenhilfe zum sofortigen Eintritt. Das AMS in Eferding hatte 26 Vermittlungsvorschläge parat, auch aus angrenzenden Bezirken. Als der Gastronom dann zum Vorstellungsgespräch bat, erschien keine einzige Person, um über die Möglichkeit einer neuen Arbeitsstelle zu reden.

Job „nicht zumutbar“

Der Wirt wandte sich an die Wirtschaftskammer (WKO) mit der Bitte, den Fall zu untersuchen. Die Kammer stellte schließlich fest: Elf Kandidatinnen gaben an, sie hätten keine Betreuungsmöglichkeit für ihre Kinder, darunter auch fünf mit nur einem Kind. Neun Frauen waren zwar beim AMS als arbeitslos vorgemerkt. Weil sie aber weder Arbeitslosengeld noch Notstandshilfe bezogen, gab es in ihren Fällen keine Handhabe gegen das Nichterscheinen - auch wenn ein neuer Job gewunken hätte. Drei Kandidatinnen sind Köchinnen, und damit sei ihnen ein Job als Küchenhilfe nicht zumutbar, sagt zumindest das Gesetz.

Absage, weil „Arbeitsplatz nicht gut erreichbar“

Sechs mögliche Bewerberinnen sagten ab, weil nach ihren Angaben der Arbeitsplatz nicht gut genug erreichbar war. Darunter, so kritisiert die Wirtschaftskammer, auch Frauen aus Linz, die mit Bus und Bahn sehr gut die 20 Kilometer entfernte Arbeitsstelle erreichen hätten können. Und wieder andere gaben an, gesundheitlich nicht in der Lage zu sein, was bei einigen tatsächlich nachvollziehbar war. Bei wem das nicht der Fall war, der wurde zu einer Gesundheitsüberprüfung geladen.

Sanktionen gefordert

Wirtschaftskammerpräsident Rudolf Trauner sagt angesichts dieses Falles, dass es wohl bei der einen oder anderen Kandidatin triftige Gründe für eine Absage gegeben habe. Dass aber keine einzige Person erschienen ist und damit ihre Arbeitslosigkeit offensichtlich nicht beenden wollte, sei völlig inakzeptabel.

Trauner fordert, dass die Zumutbarkeitsregeln für eine Arbeitsaufnahme rasch den Erfordernissen in der Praxis angepasst und bei echter Arbeitsverweigerung Sanktionen, wie die zeitweilige Streichung des Arbeitslosengeldes, ausgesprochen werden müssten.

Bezirksübergreifende Vermittlungen

So will die WKO, dass bezirksübergreifende Vermittlungen für das AMS verpflichtend werden, längere Wegstrecken zur Arbeit und nach Hause erlaubt sind und auch die Beschäftigung Arbeitsloser in anderen oder verwandten Fachbereichen zumindest vorübergehend möglich wird.

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