Urteile in Wiederbetätigungprozess
Auf acht Monate bedingt auf drei Jahre und sechs Monate bedingt auf drei Jahre belaufen sich die vom Gericht verhängten Strafen. Beide Urteile sind nicht rechtskräftig.
Fotos in sozialen Netzwerken gepostet
Die Männer - 20 und 21 Jahre alt - sollen bereits seit März 2011 in sozialen Netzwerken aktiv gewesen sein. Dort posteten sie zum Beispiel Fotos von Flaschenetiketten, die das Konterfei von Adolf Hitler zeigten. Einer der beiden fotografierte auch die Tätowierungen auf seinem Oberkörper, die laut Anklage ebenfalls nationalsozialistische Symbole enthielten und stellte die Bilder danach ins Internet.
Bis zu zehn Jahre Haft drohten
Die Staatsanwaltschaft hat die Männer wegen Verbrechen nach dem Verbotsgesetz und auch wegen Vergehen gegen das Waffengesetz angeklagt. Denn einer der beiden hat einen verbotenen Schlagring besessen. Die Angeklagten waren grundsätzlich geständig, ihnen drohten bis zu zehn Jahren Haft.