Pater Diakonat untersagt

Als Konsequenz aus der Missbrauchsaffäre darf der betroffene Pater des Stiftes Kremsmünster fünf Jahre lang sein Diakonat nicht ausüben. Das ergab die nun abgeschlossene kirchliche Untersuchung, wie die Einrichtung auf seiner Website mitteilt. Er erhielt zudem klosterinterne Auflagen.

Im aus dem Jahr 2010 stammenden Abschlussbericht der Polizei werden dem heute 59-Jährigen Übergriffe aus den 1990er-Jahren zur Last gelegt. So soll er u.a. Schülern die Hand auf den nackten Bauch gelegt und sie im Genitalbereich betastet haben. Seine Rechtfertigungen bei den Einvernahmen lauteten u.a., er habe Blockaden lösen, Energie übertragen oder Nervosität beruhigen wollen.

Kritik von ehemaligen Schülern

2005 wurde er aus dem Schuldienst abberufen. 2006 berichtete ein damaliger Novize in einem Grundlagenpapier zu einem Gespräch im Kloster von wiederholten Übergriffen durch den Pater. Ehemalige Schüler kritisieren daher, dass man im Stift schon lange vor Bekanntwerden der Affäre 2010 Bescheid gewusst haben müsse. Ermittlungen der Staatsanwaltschaft wurden wegen Verjährung eingestellt.

Klosterinterne Auflagen als Zeichen

Nach der kirchlichen Untersuchung wurde dem Mann nun auf Diözesanebene die Ausübung des Diakonats untersagt. Die klosterinternen Auflagen betreffen sein künftiges Verhalten. Er ist nun in einem wenig öffentlichen Bereich tätig.

Laut einem Vertreter des Stiftes soll das als Zeichen für den Betroffenen und die Öffentlichkeit gesehen werden. Ein anderer, mittlerweile laisierter Pater des Stiftes war im Sommer zu zwölf Jahren Haft wegen sexueller und gewalttätiger Übergriffe verurteilt worden. Dieser Spruch ist nicht rechtskräftig, der Akt liegt derzeit beim OGH.

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