Grundsatzvereinbarung für den LASK
Bis 20. Dezember soll laut dieser verbindlichen Grundsatzvereinbarung, wie sie der LASK-Anwalt Andreas Rabl bezeichnet, der Reichel-Rücktritt und die Übernahme über die Bühne gehen. Dass das ganze jetzt wirklich schon sehr weit fortgeschritten ist, bestätigt LASK-Anwalt Rabl. Es handle sich dabei um „viel mehr als eine Absichtserklärung“, die jetzt in Einzelverträge umgesetzt werden müsse. Diese Verträge sollen bis 20. Dezember ausgearbeitet und fixiert werden, wirtschaftlich sei aber bereits „alles klar“, so Rabl.
Andreas Rabl im Gespräch mit ORF-Redakteur Dennis Bankowsky:
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Ein Scheitern können man natürlich nie völlig ausschließen, so der LASK-Anwalt, „aber wir gehen davon aus, dass weiter so konstruktiv an einer Lösung gearbeitet wird, wie es bisher war und nachdem jetzt die Eckstein schon eingepflockt sind, glauben wir, dass in der Folge auch die Umsetzung über die Bühne gehen wird“. Die „großen Dealbreaker“ seien bereits beseitigt, so Rabl, auch für die Spieler des LASK habe man eine „kurzfristige Lösung“ gefunden.
Links:
- LASK: Rettung in greifbarer Nähe (ooe.ORF.at)
- LASK-Helfer: Die ersten Namen (ooe.ORF.at)