Zweifel an Gerichtszusammenlegungen

Die Zusammenlegung von Bezirksgerichten soll zum Teil verfassungswidrig sein, weil sich politische Bezirke und Gerichtssprengel nicht überschneiden dürfen. Beim Justizministerium will man die Angelegenheit nun prüfen.

„Die Grenzen der politischen Bezirke und der Gerichtsbezirke dürfen sich nicht schneiden“ - so steht es in der Verfassung. Gegen dieses „Schneideverbot“ wird jedoch durch die derzeit laufende Zusammenlegung von Bezirksgerichten verstoßen. Davon betroffen sind die Schließingen der Bezirksgerichte in Peuerbach, Bad Leonfelden, Pregarten und Enns sowie die neue Aufteilung beim Bezirksgericht Linz, sagt Rechtsanwalt Wolfgang Mayrhofer aus Mauthausen.

Übergangsgesetz von 1920

In Mayrhofers näherer Umgebung werden drei Gerichte geschlossen. Darunter ist auch das in Enns, dessen Vorsteherin Mayrhofers Lebensgefährtin ist. Er kämpfe gegen die Verordnung als Jurist, weil diese Verordnung aufgrund der Bestimmungen des Übergangsgesetzes 1920 verfassungswidrig sei, aber auch, weil er als in Mauthausen ansässiger Rechtsanwalt schwer von den Schließungen betroffen sei.

Namhafte Universitätsprofessoren wie der Wiener Verfassungsjurist Heinz Mayer und sein Linzer Kollege Andreas Janko sehen das ähnlich. Er sei zutiefst überrascht, dass man sich „so kühn“ über die Verfassung hinwegsetzen konnte, meint Janko: „Als Verfassungsjurist muss ich natürlich sagen, es ist nicht in Ordnung. Rechtspolitisch habe ich ein gewisses Verständnis, weil ich auf der einen Seite diese Verfassungsbestimmung als etwas überholt und anachronistisch ansehe und auf der andere Seite, gerade aus Kostengründen auch eine sinnvolle Abgrenzung der Bezirksgerichtssprengel von großer Bedeutung ist.“

Ministerium: „Wir werden das prüfen“

Das Thema sei bekannt, sagt der Sprecher von Justizministerin Beatrix Karl (ÖVP), „wir werden das prüfen“. Landeshauptmann Josef Pühringer (ÖVP) spricht von einem rein formalrechtlichen Problem und stellt klar, dass der Bund zuständig ist. Er sei jedoch dafür, dass die rechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden, um Gerichte auch über Bezirks- und Ländergrenzen hinaus zusammengelegt werden können.

Vom Oberlandesgericht Linz, das für die Bezirksgerichte zuständig ist, heißt es, man sehe nicht den Hauch einer Verfassungswidrigkeit, was für Universitätsprofessor Andreas Janko nicht nachvollziehbar ist: „Auch da bin ich etwas überrascht. Ich würde gerne hören, wo die Begründung liegt, dass diese Überlappung der Sprenge irrelevant ist. Mir ist keine eingefallen.“

Lösung ist eine politische Frage

Rechtsanwalt Wolfgang Mayrhofer schätzt die Chancen für eine Aufhebung der Verordnung mit 100 Prozent ein. Wie die Lösung dann aussieht, sei ein politische Frage. Rein rechtlich bleibt die Verordnung, mit der die Zusammenlegung der Gerichte geregelt ist, in Kraft - auch wenn sie verfassungswidrig sein sollte. Der Verfassungsgerichtshof muss darüber entscheiden, ob möglicherweise Teile dieser Verordnung aufgehoben werden, aber erst, wenn eine Beschwerde einlangt. Dafür will der Mauthausener Rechtsanwalt Wolfgang Mayrhofer sorgen.

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