„Objekt 21“-Prozess vertagt

Der Wiederbetätigungsprozess gegen sieben Männer im Alter von 23 bis 33 Jahren rund um das rechtsextreme Netzwerk „Objekt 21“ aus dem Bezirk Vöcklabruck ist Freitagnachmittag im Landesgericht Wels aus zeitlichen Gründen auf 4. November vertagt worden.

Ursprünglich war das Urteil für Freitag geplant. Nachdem die Verteidigung eine Abänderung des Fragenkatalogs verlangt hatte, verschob die Richterin aus zeitlichen Gründen die restlichen Programmpunkte.

Von massiven Sicherheitsvorkehrungen begleitet

Der seit Mittwoch laufende Prozess, in dem zahlreiche Zeugen aus dem Umfeld des „Objekt 21“ befragt wurden, war bisher von massiven Sicherheitsvorkehrungen begleitet. Die Angeklagten im Alter von 23 bis 33 Jahren bekannten sich zur Wiederbetätigung nicht schuldig, die beiden Hauptbeschuldigten gaben zu, illegal Waffen besessen zu haben. Letztere zeigten auch ihre Glatzen und Tattoos, während die übrigen hochgeschlossen im Saal saßen und nur gelegentlich das Hervorblitzen einschlägigen Körperschmucks nicht verhindern konnten

Kiste mit Nazi-Devotionalien und Waffen gefunden

Aufgeflogen war die Gruppe, als bei einer Polizeikontrolle 2009 eine Kiste mit Nazi-Devotionalien und verbotenen Waffen im Wagen der Hauptangeklagten gefunden wurden. Im Lauf der Ermittlungen stellte sich heraus, dass sich der laut Eigendefinition „Kultur- und Freizeitverein“ in einem Bauernhof im Bezirk Vöcklabruck eingenistet hatte. Das Haus gehörte ausgerechnet dem Vater von Regisseur Stefan Ruzowitzky, der für sein KZ-Drama „Die Fälscher“ einen Oscar erhielt. Er wurde die unliebsamen Mieter erst mit einer Delogierung los.

Niemand will „Sieg Heil!“-Rufe dort gehört haben

Das Lokal wurde von mehreren Zeugen weitgehend übereinstimmend beschrieben: An den Wänden prangten demnach Sprüche wie „Der Führer hat immer recht“ oder die mit dem Vereinslogo versehene „Reichskriegsflagge“. Zudem sollen rechte Liederabende dort stattgefunden haben, die aber niemand organisiert haben will. Ebenso wie niemand „Sieg Heil!“-Rufe dort gehört haben, obwohl sie auf Video aufgezeichnet worden sein sollen.

Runen-Tattoos zeigten Rangordnung

Im Zusammenhang mit dem „Objekt 21“ steht auch ein kriminelles Rotlichtnetzwerk, dem zahlreiche Straftaten zugeordnet werden. Die beiden Hauptangeklagten zählen auch in diesem Verfahren zu den wichtigsten Beschuldigten. Einige Zeugen gaben tiefe Einblicke in das System: So sollen Runen-Tattoos etwas über die Rangordnung aussagen. Um in der Hierarchie aufzusteigen habe man „kriminelle Sachen“ machen müssen, schilderte etwa ein ehemaliger Weggefährte der Angeklagten, der mittlerweile zu sieben Jahren Haft verurteilt wurde. Eine andere Auskunftsperson sagte, sie habe in Telefonaten Worte wie „Escort-Service, Geldeintreiben und Aufräumen in Lokalen“ aufgeschnappt.

Hauptangeklagte wurden zunehmend gesprächiger

Die beiden Hauptangeklagten überließen das Reden im Prozess über weite Strecken ihren Verteidigern. Erst gegen Ende platzten sie bei Zeugeneinvernahmen mehrmals mit Wortmeldungen heraus. Die anderen fünf Männer auf der Anklagebank gaben sich weitgehend unwissend. Einer will nur für den Bier-Nachschub verantwortlich gewesen sein, andere für gar nichts. Nazi-Armbinden, Hitlergrüße etc. seien ihnen keine aufgefallen, die Bedeutung ihrer Tattoos wollen sie nicht gekannt haben.

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