Missbrauchsanklage gegen Pater rechtskräftig

Die Anklage gegen einen ehemaligen Pater des Stiftes Kremsmünster wegen sexuellen Missbrauchs ist rechtskräftig. Das Oberlandesgericht Linz hat die Beschwerde des Ex-Ordensmannes dagegen abgewiesen.

Das Gericht bestätigte der APA am Dienstag einen entsprechenden Bericht im „Neuen Volksblatt“. Der Prozess dürfte demnach Anfang Juli im Landesgericht Steyr starten.

Sexual- und Gewaltdelikte

Die Anklage wirft dem 79-Jährigen sexuellen Missbrauch sowie andere Sexual- und Gewaltdelikte vor und spricht von 24 Opfern. Zudem legt die Staatsanwaltschaft dem Mann den Besitz einer nicht registrierten Pumpgun zur Last. Dem mittlerweile in den Laienstand zurückversetzten Ex-Geistlichen drohen bis zu 15 Jahre Haft.

Ursprünglich wurde in 39 Fällen ermittelt. Einige Verfahren wurden eingestellt, weil die Vorfälle verjährt oder die Beweise zu dünn waren. Übrig blieben 24 Opfer. Dem Angeklagten wird angelastet, von September 1973 bis Juni 1993 an 15 Zöglingen „sexuelle Handlungen unterschiedlicher Intensität“ vorgenommen zu haben. Die übrigen neun sind laut Staatsanwaltschaft Gewalt-, aber keine Sex-Opfer.

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