Swap: „Wahnsinn“, sich nicht zu vergleichen

Beim Zivilprozess in der Linzer Swap-Affäre mit einem Streitwert von fast 450 Millionen Euro wird es nun für die beiden Parteien - die Stadt Linz und die BAWAG P.S.K. - ernst. Der Richter setzte die ersten Einvernahmen für den 26. Juli an.

Für den ersten Termin sind der Linzer Bürgermeister Franz Dobusch (SPÖ) und BAWAG-Chef Byron Haynes geladen. Nach dem Sommer soll ab 23. September weiterverhandelt werden, dafür hat der Richter vorerst zwei Wochen eingeplant. Angesichts des enormen Streitwertes bezeichnete es Richter Andreas Pablik als einen „Wahnsinn“, dass sich die beiden Streitparteien bisher nicht verglichen haben. „Im Endeffekt glaube ich, dass das der bessere Weg sein könnte“, mahnte der Richter, es gehe immerhin um die Zukunft der beiden Parteien.

„Es wird nur viel Geld kosten“

„Die Leute, die das Sagen haben, die sollten das entscheiden. Ich würde das nicht in die Hand von einigen Wiener Richtern legen“, so Pablik. Zum Schluss werde der OGH sprechen, und es sei fraglich, ob damit allen genutzt sei. „Es wird nur viel Geld kosten. Hier wurden Leute gewählt, die eigentlich das Schicksal lenken sollen, und nicht die Richter“.

Im Falle eines alleinigen Prozessgewinnes könnte dies keine der beiden Parteien „stemmen“: „Wenn die BAWAG alles gewinnt, wie sollte sie argumentieren, dass sie die Stadt Linz in den Konkurs getrieben hat?“ Oder wenn die Stadt Linz alles gewinnt, müsste sie beweisen, dass zwar alle Sicherheiten nicht funktioniert haben, aber sie trotzdem nicht schuld ist. Andererseits würden dann die Kredite für die Bevölkerung wieder teurer werden. „Gemeinsam an einem Strang ziehen wäre sinnvoller“, so Pablik.

Beide Parteien prinzipiell zu Vergleich bereit

Beide Parteien sagten heute, sie seien auch nach dem Scheitern der Mediation noch immer prinzipiell zu einem Vergleich bereit. Allerdings spießt es sich offensichtlich bei den konkreten Zahlenvorstellungen. Pablik will daher in einem ersten Prozessteil nicht über die Schadenshöhen verhandeln, sondern darüber, ob, wie und wann das Geschäft mit der Bezeichnung „Swap 4175“ gültig zustande gekommen ist oder nicht, und wer schuld daran sei. Das könnte bis ins Strafrecht reichen.

Zu den bisherigen Argumentationslinien der Parteien meinte Pablik, er sei momentan sehr skeptisch, ob dieser Swap vom Land Oberösterreich hätte genehmigt werden müssen. Pablik will dazu vom Land wissen, wie oft schon so ein Swap vorgelegt wurde. Skeptisch zeigte er sich auch, was die Ermächtigung des Gemeinderates an den vormaligen Finanzdirektor der Stadt Linz, Werner Penn, betrifft.

Pablik wies darauf hin, dass weder die Finanzverwaltung noch das Magistrat Rechtspersonen seien, die vom Gemeinderat hätten bevollmächtigt werden können. Die aussichtsreichste Argumentationslinie sei hier eine nachträgliche Genehmigung durch Vorteilszuwendung, konkludente Handlung oder Schweigen. „Ich überlasse es Ihnen, dies genauer darzustellen“, so der Richter zu den Streitparteien.

Erster Teil soll noch heuer abgeschlossen werden

Beweisaufnahmen zu diesen Fragen sind im ersten Teil des Zivilprozesses geplant. Ein sinnloser Mehraufwand wäre es, hier schon „Zahlenkolonnen“ über die Schadenssummen vorzubringen, so der Richter. Pablik geht davon aus, dass im ersten Teil noch kein Sachverständiger benötigt wird, erst wenn es um die Höhe des Schadens geht. Den ersten Teil des Zivilprozesses will Pablik noch in diesem Jahr abschließen.

Link: