Diskriminierung: AK erstritt Entschädigung

Die Arbeiterkammer OÖ hat für eine Juristin, die jahrelang beim Gehalt diskriminiert worden war, in einem Vergleich 20.000 Euro Entschädigung erreicht. Sie habe rund 1.000 Euro weniger als ein Kollege mit „maximal gleichwertiger Tätigkeit“ verdient.

Die Frau baute nach ihrem Eintritt in die Firma die Rechts- und Personalabteilung auf, übernahm dann die Leitung und wurde schließlich in die Geschäftsführung berufen. Ein Kollege habe als Leiter einer anderen Abteilung dennoch von Anfang an wesentlich mehr als sie verdient, berichtete die AK.

Frau warf das Handtuch

Als sich die Frau beschwerte, wurde ihr Gehalt zwar angeglichen, doch kurz darauf bekam auch der Mann eine Erhöhung. Weil sich die Firma weigerte, die Differenz zu bezahlen, warf die Frau schließlich das Handtuch und erklärte den „Berechtigten vorzeitigen Austritt wegen Entgeltvorenthaltung“. Sie wandte sich an die Gleichbehandlungsberatung der AK Oberösterreich

Die Maßnahmen für mehr Einkommenstransparenz beginnen erst langsam zu greifen", so Kalliauer. Noch immer wüssten viele Frauen nicht, dass sie weniger verdienen als Männer für vergleichbare Tätigkeiten. Die AK verlangt, dass diskriminierende Gehaltsdifferenzen auch dann eingeklagt werden können, wenn sie länger als drei Jahre zurückliegen. Für die betroffene Juristin beispielsweise wäre die Entschädigung ohne Verjährung eines Teils der Ansprüche noch höher ausgefallen, so die Kammer.

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