Jägerschaft weist Vorwürfe zurück

Nach den schweren Vorwürfen der Tierquälerei, die gegen einen Jäger aus dem Bezirk Braunau erhoben werden, meldet sich jetzt die Jägerschaft zu Wort. Es sei sowohl erlaubt, einen Jagdhund zu nutzen, um Wild zu stellen, als auch ein Messer zum Töten des Wilds zu verwenden.

Der Rehbock, der bei dem Zwischenfall getötet worden ist, sei schon vor gut einem Monat angefahren worden, sagt der Jagdleiter der Gemeinde Schalchen, Walter Schanda. Vor gut zwei Wochen sei er dann von Bewohnern einer Siedlung gesichtet worden, wonach der jetzt der Tierquälerei beschuldigte Jäger gerufen worden sei.

Abschuss in bebautem Gebiet nicht möglich

Weil der Bock in bebautem Gebiet war, konnte der Jäger nicht einfach schießen, erklärt Schanda: „Da ich dort nicht schießen kann, muss mir einfach jedes andere Mittel recht sein. Der Hund ist ein geprüfter Hund nach dem oberösterreichischen Jagdgesetz. Er ist auch dazu da, dass ich krankes, angefahrenes oder angeschossenes Wild zustande bringe.“

Auch der Einsatz eines Messers zum Töten des Wildes sei - wenn es keine anderen Mittel gibt - zulässig. Normalerweise werde das Wild „geknickt“ - also durch einen gezielten Stich durch das Rückenmark getötet. Dem Jäger wird aber vorgeworfen, dem Rehbock die Kehle mit einem stumpfen Messer durchgeschnitten zu haben. Das müsse überprüft werden, sagt Schanda.

„Anzeige erst nach ein paar Wochen erstattet“

Seitens der Jägerschaft vermutet man aber auch einen anderen Grund hinter der Anzeige. Vor allem, dass der Mann erst nach ein paar Wochen Anzeige erstattet habe, mache stutzig, sagt Schanda: „Das ist mir auch etwas schleierhaft, was der Beweggrund ist. Weil, wenn das in den Augen des Anzeigers Tierquälerei ist, dann zeige ich das gleich an. Noch dazu, weil der Anzeiger anscheinend Jäger ist. Da müsste man glauben, dass er ein bisserl Verständnis dafür hat, wie es funktioniert.“

Ermittlungen wegen Tierquälerei

Die Bezirkshauptmannschaft hat jetzt die Polizei beauftragt, Ermittlungen wegen des Verdachts der Tierquälerei durchzuführen. Auch der Österreichische Tierschutzverein hat die Justiz eingeschaltet und fordert den Entzug der Jagdberechtigung für den beschuldigten Waidmann.

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