Temelin: Weitere Schritte prüfen

Nachdem laut Oberstem Gerichtshof (OGH) eine Unterlassungsklage Oberösterreichs gegen den Betreiber CEZ des grenznahen tschechischen Atomkraftwerks Temelín nicht möglich ist, will Landeshauptmann Josef Pühringer (ÖVP) „weitere Schritte prüfen und ausschöpfen“.

Oberösterreich hatte als Eigentümer einer Liegenschaft an der Grenze CEZ auf Unterlassung geklagt, soweit der Betrieb die Sicherheit der Anrainer durch ionisierende Strahlung gefährdete. CEZ konnte sich jedoch auf eine tschechische Betriebsbewilligung stützen. Wie schon der Gerichtshof der EU entschieden hat, wäre es diskriminierend, diese Bewilligung nicht anzuerkennen. Ein Stresstest der EU-Kommission hatte erst kürzlich erhebliche Sicherheitsmängel unter anderem im AKW Temelín aufgezeigt. Mehr dazu in Unterlassungsklage gegen Temelin gescheitert

Atomkraftwerk Temelin

APA/Alois Litzlbauer

Das Atomkraftwerk Temelin

Seit kurzem liege eine Studie zweier Professoren der Johannes Kepler Universität Linz über rechtliche Möglichkeiten gegen den Ausbau Temelíns vor. Sie zeige Möglichkeiten im Zuge von Beschwerden beim Europäischen Gerichtshof sowie beim Europäischen Menschengerichtshof auf. Weiters seien Stellungnahmen und Einwendungen im Zuge der Tschechischen Genehmigungsverfahren denkbar

Pühringer bedauert Entscheidung des OGH

Pühringer betont im Gespräch mit dem ORF Oberösterreich, dass er die Entscheidung des OGH bedauere, aber Gerichtsentscheidungen seien zur Kenntnis zu nehmen. Offenbar sein man bei der Beurteilung davon ausgegangen, dass ein Schaden drohen müsse: „Die Experten, die wir zu Rate ziehen, sagen uns, dass ein Schaden bei einem Unglücksfall in einem Atomkraftwerk realistisch ist. Offensichtlich ist diese Sichtweise nicht die des Gerichtes.“

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„Kampf war nicht umsonst“

Was die Experten im Kampf gegen Temelin für rechtlich machbar erklären, werde man ausschöpfen, so der Landeshauptmann. Jetzt werde gefordert, dass die Umweltverträglichkeitsprüfungen die grenzüberschreitende Projekte betreffen, nicht so ablaufen, wie die letzten, die Pühringer als „Farce“ bezeichnet: „Ich möchte aber ganz bewusst noch hinzufügen, dass dieser Kampf, auch wenn wir den Ausbau nicht verhindern konnten oder wahrscheinlich können, nicht umsonst war. Ich bin ganz sicher, dass zumindest in die Qualität des Ausbaus mehr investiert wird, als wenn wir geschwiegen hätten.“

Grüne: Bundesregierung muss aufwachen

Die Entscheidung des OGH sei zwar enttäuschend, aber zur Kenntnis zu nehmen, äußerte sich die stellvertretende Landessprecherin der Grünen, Ulrike Schwarz, in einer Aussendung. „Auch die Bundesregierung muss endlich aus ihrem Anti-Atom-Tiefschlaf aufwachen und in der EU aktiv werden.

Nach den verheerenden Stresstest-Berichten, die vor allem den tschechischen Schrottreaktoren Temelín und Dukovany gravierende Sicherheitsmängel nachweisen, wäre das dringlicher denn je“, betonte Schwarz. Die Bundesregierung könne die nicht verwirklichte Umsetzung des Melker Abkommens (Nachrüstung von Temelín 1 und 2) völkerrechtlich einklagen sowie Vertragsverletzungsverfahren gegen Tschechien und die Slowakei wegen europarechtswidriger UVP einbringen.