Schiele-Bilder verschwunden: Urteil

Im Linzer Kunstkrimi um drei Bilder von Gustav Klimt und Egon Schiele, die an die Stadt verliehen wurden und dann verschwanden, hat das Landesgericht Linz den Anspruch der Erben bestätigt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, ob die Stadt in Berufung gehen wird, steht noch nicht fest.

Die Bilder wurden 1951 von der damaligen Eigentümerin an die Neue Galerie der Stadt verliehen. Bei den Werken soll es sich um Schieles Aquarell „Junger Knabe“, das Ölgemälde „Tote Stadt“ sowie eine Klimt-Zeichnung mit dem Titel „Zwei Liegende“ handeln.

Bilder sind nicht mehr zu finden

Die Übergabebestätigung für die seinerzeitige Leihgabe hatte Walter Kasten, ab 1947 stellvertretender Leiter und später Direktor der Neuen Galerie, unterzeichnet. Im Briefkopf wird der Kunstsammler Wolfgang Gurlitt, der die Neue Galerie gegründet hat, genannt. Jetzt sind die Werke aber nicht mehr auffindbar. Die mutmaßlichen Erben wollen von der Stadt 6,25 Millionen Euro. Das Gericht hatte nun vor allem die Frage zu klären, ob die Stadt Linz für das Verschwinden verantwortlich ist - mehr dazu in Erben von Klimt-Bildern wollen 6,25 Mio. Euro.

Urteil regelt Recht auf Anspruch

Um zu klären, ob die Stadt überhaupt für den Verlust der Werke verantwortlich ist, entschied der Richter zunächst nur „dem Grunde nach“. Das bedeutet, dass das Urteil nur regelt, ob ein Anspruch besteht oder nicht. Sollte der Spruch rechtskräftig werden, muss über die Höhe einer eventuellen Zahlung in einem weiteren Verfahren entschieden werden - oder die Parteien einigen sich außergerichtlich.

Ein Vergleichsangebot der Erben, das nur rund zehn Prozent des Streitwerts nachgelassen hätte, sei von der Stadt nicht akzeptiert worden, so der Linzer Kulturdirektor Julius Stieber. Die Stadt ging bisher lediglich von einem Wert im Hunderttausender-Bereich aus und zweifelt zudem die Echtheit eines Bildes an.

Vier Wochen Zeit für Rechtsmittel

Ob man nach dem Urteilsspruch am Mittwoch in Berufung gehe, müsse von Verwaltung und Politik entschieden werden, sagte der Kulturdirektor. Die Stadt hat vier Wochen Zeit, um Rechtsmittel einzulegen.

Zwischenurteil

Der Spruch, der den Streitparteien bereits am 21. September zugestellt worden ist und am Donnerstag von Gericht und Stadt bestätigt wurde, stellt lediglich ein Zwischenurteil dar. Dieses dient nach der Zivilprozessordnung der Beschleunigung des Prozesses, weil damit bereits darüber entschieden wird, ob der eingeklagte Anspruch überhaupt mit irgendeinem Betrag zu Recht besteht oder nicht, bevor ein möglicherweise aufwendiges Beweisverfahren über die Höhe geführt wird.