Vermisstensuche mit GPS wird zum Alltag

Fast täglich sucht die Polizei nach Vermissten - oft unbeachtet von der Öffentlichkeit und den Medien. Handyortung und GPS spielen bei den Ermittlungen der Polizei eine immer größere Rolle.

Der einfachste Weg, eine vermisste Person per Handy zu finden, ist der Anruf. Doch manchmal wissen die Vermissten nicht, wo sie sind und können den Weg nicht beschreiben. Oder es ist ihnen unmöglich, am Handy abzuheben, weil sie verletzt oder bewusstlos sind. Dann kommt die Handy-Peilung ins Spiel.

GPS-Ortung wenige Meter genau

Bei der Suche nach vermissten Personen hat sich dieses Instrument schon bestens bewährt. Wenn das Handy eingeschaltet ist und Empfang hat, kann auch der Standort des Gerätes relativ genau geortet werden: Bei der GSM-Ortung je nach Senderdichte mit einer Genauigkeit von wenigen 100 Metern bis zu einem Kilometer, bei der GPS-Ortung angeblich bis auf wenige Meter Genauigkeit.

Behörden dürfen Daten verlangen

Gesetzlich ist diese Ortung im § 53 Abs. 3b des Sicherheitspolizeigesetzes geregelt. Demnach dürfen die Sicherheitsbehörden von den Betreibern öffentlicher Telekommunikationsdienste Auskunft über Standortdaten und die internationale Mobilteilnehmerkennung eines Mobiltelefons verlangen. Erlaubt ist dies aber nur zur Hilfeleistung bei bestehender oder drohender Gefahr für das Leben oder die Gesundheit jenes Menschen, der das betreffende Mobiltelefon bei sich hat.

In so einem Fall muss nur der Rechtsschutzbeauftrage des Innenministeriums verständigt werden, Genehmigung eines Richters oder Anordnung eines Staatsanwaltes braucht es dazu nicht.

Strafverfolgung: Richter muss zustimmen

Bei der Strafverfolgung sieht es aber anders aus. Bei einer Handyüberwachung muss ein Richter zustimmen. Und bei der Überwachung eines GPS-Senders, wie es sie mittlerweile ja nicht nur in Handys sondern auch Autos und anderen Geräten gibt, benötigt die Polizei einen Auftrag der Staatsanwaltschaft. Diese darf sie aber nur bei Verdacht auf eine strafbare Handlung geben.