Adelsmayr: Keine Schlussplädoyers

Die Verhandlung gegen den wegen Mordes angeklagten Mediziner Eugen Adelsmayr ist am Mittwoch in den Vereinigten Arabischen Emiraten ohne den Arzt fortgesetzt worden. Die Schlussplädoyers der Verteidigung fanden jedoch nicht statt.

Stattdessen wurde ein Antrag der Anwälte des Mitangeklagten indischen Arztes auf Fortführung des Verfahrens vom Richter zugelassen, sagte der Sprecher des Außenministeriums, Peter Launsky-Tieffenthal. Adelsmayr hatte sich aus familiären Gründen entschieden, nicht nach Dubai zu fliegen, wie er im Gespräch mit der APA erläuterte. Ende Jänner war seine schwer kranke Frau im 57. Lebensjahr verstorben - mehr dazu in Nächster Prozesstermin in Dubai.

Antrag auf Fortführung des Verfahrens

„Meine Anwältin hat mich heute zu Beginn der Verhandlung beim Richter aus persönlichen Gründen entschuldigt“, sagte Adelsmayr. Anschließend haben die Anwälte des mitangeklagten indischen Kollegen einen Antrag auf Fortführung des Verfahrens eingebracht sowie einen Antrag mit neuen Unterlagen. „Dieser Antrag enthält belastendes Material gegen einen Krankenpfleger und entlastendes Material gegenüber dem mitangeklagten Inder“, erklärte Launsky-Tieffenthal. Er wurde vom Richter zugelassen.

Von Wende überrascht

Adelsmayr zeigte sich überrascht über diese Wende und sprach von einer „unerwarteten Verzögerung“: „Eigentlich waren für heute die Schlussplädoyers der Verteidigung geplant“, sagte er. Mit der Annahme des Antrags konnten diese allerdings nicht stattfinden. „Meine Anwältin hat das Plädoyer allerdings nach der Verhandlung elektronisch via Staatsanwaltschaft bei Gericht eingebracht“, sagte der 52-Jährige.

Wie bereits bei sämtlichen vorangegangenen Terminen war der österreichische Botschafter in den VAE, Julius Lauritsch, auch heute als Beobachter bei dem Verfahren in Dubai dabei. Zum Schluss der heutigen Verhandlung gab der Richter den nächsten Prozesstermin bekannt, er soll am 18. März fortgesetzt werden, erklärte Launsky-Tieffenthal. Was bei diesem Termin Verhandlungsgegenstand sein soll, war vorerst jedoch noch unklar.

Tod eines Patienten zur Last gelegt

Dem 52-jährigen Oberösterreicher und einem indischen Kollegen wird der Tod eines Patienten im Februar 2009 durch unterlassene Hilfeleistung und eine hohe Dosis Opiate zu Last gelegt. Der Strafrahmen beträgt drei Jahre Haft bis hin zur Todesstrafe. Der Mediziner soll damals eine Order ausgegeben haben, dass der Kranke im Falle eines Herzstillstands nicht wiederbelebt werden soll. Das bestreitet der Oberösterreicher. Adelsmayr war im Rashid Hospital mehr als drei Jahre als Leiter der Intensivstation tätig gewesen.

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