Verhandlung gegen Republik abgeschlossen

In einem Prozess um einen siebenjährigen Buben, dessen Eltern nach angeblichen Übergriffen durch einen Volksschuldirektor die Republik auf 3.500 Euro Schmerzengeld verklagt haben, ist am Montag die Verhandlung im Landesgericht Linz geschlossen worden. Das Urteil wird schriftlich ergehen.

Der Vater des Buben wirft dem inzwischen pensionierten Direktor insgesamt fünf massive Übergriffe vor, die ihm sein Kind berichtet habe. Es habe Angst und Einschlafprobleme gehabt und sei zum starken Bettnässer geworden. Der Direktor bestreitet die ihm vorgeworfenen Taten. Er räumte nur ein, dem Buben einen Klaps gegeben zu haben, der nicht wehgetan habe. Er habe sich danach dafür entschuldigt - mehr dazu in Prozess „Schüler gegen Republik“ vertagt.

„Noten des Kindes nach Schulwechsel verbessert“

Der Anwalt der Eltern, Kurt Lichtl, führte in der Verhandlung am Montag an, dass sich die Noten des Kindes nach einem Schulwechsel deutlich verbessert hätten. Weiters wurden eine Begleitlehrerin und eine Schulsozialarbeiterin als Zeugen nach ihren Wahrnehmungen in dem Streitfall befragt.

Beide berichteten, dass das Kind als problematisch im Umgang bekanntgewesen sei. Der Anwalt wollte auch noch die Klassenlehrerin in den Zeugenstand bringen. Sie konnte aber nicht geladen werden, weil ihre Adresse nicht zu eruieren war.

Anwalt der Eltern nicht optimistisch

Das Gericht schloss die Verhandlung. Das Urteil wird den Parteien schriftlich zugestellt werden. Lichtl zeigte sich nicht optimistisch. Er befürchtet, dass das Gericht das, was der Vater des Schülers als Mittelsperson über die angeblichen Vorfälle vorbringt, nicht als erwiesen ansehen und gegen seinen Mandanten entscheiden werde.

Den Buben wolle er nicht als Zeugen vor Gericht bringen, das wolle er ihm nicht antun. Und eine schonende Vernehmung per Video sei nur im Strafprozess-, nicht aber im Zivilrechtsverfahren vorgesehen. Sollte das Urteil tatsächlich negativ ausfallen, werde er dagegen berufen, weil nach dem Schulunterrichtsgesetz eine körperliche Züchtigung verboten sei, kündigte er den anwesenden Journalisten nach der Verhandlung an.