Werbung im Fernsehen

Die Sendung „Oberösterreich heute“ punktet mit regionaler Information und ist Nachrichten-Nahversorger zur Primetime in ORF 2 um 19.00 Uhr. Gerne informieren wir Sie über Werbe-Möglichkeiten im regionalen TV-Fenster in der Primetime (18.58 Uhr von Montag bis Sonntag) und am Nachmittag (16.58 Uhr von Montag bis Freitag).

Regionale Werbung im TV

Die Regionalwerbung im TV bezeichnet einen werblich gestalteten Fernsehtrailer und kann durch die spezielle Anmutung besondere Botschaften zu den Themen Brauchtum und Kultur auch werblich transportieren.

Regonalwerbespot

Der Regionalwerbespot kann bereit gestellt oder vom ORF Oberösterreich produziert werden. Die Regionalwerbung kann auf eine konkrete Veranstaltung bzw. auf einen bestimmten Termin mit werblicher Sprache hinweisen. Er darf nur im Programm des ORF Oberösterreich gesendet werden.

Regionale Werbung im TV ist nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig: Auftraggeberkreis, inhaltliche Anforderungen und komplementäre, kommerzielle Kommunikation

Sonderwerbung im TV

Sponsoring Sendung oder Trailer

Bei den Möglichkeiten des TV-Sponsorings bieten wir verschiedene Möglichkeiten an: Eine Sendereihe sind mehrere TV-Ratgeber oder TV-Servicetipps mit Ratschlägen, Expertentipps und Wissenswertem zu verschiedenen Themen (z. B. Gesundheitstipps von A bis Z). Ein TV-Trailer promotet die Präsenz des ORF Oberösterreich bei einer konkreten Veranstaltung bzw. an einem bestimmten Termin. Ein Trailer muss bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Es wird z.B. eine ORF Oberösterreich-Bühne beworben, der ORF Oberösterreich ist z.B. Präsentator, der Eintritt zur Veranstaltung/Aktion ist frei.

Alle Arten des Sponsorings präsentieren den Partner durch die Sponsoringeinblendung im Anschluss an die Sendung und/oder den Trailer. Die Sponsoringleistung ist dabei eine Offenlegung in Wort und/oder Bild (Sponsorlogo im Bild mit/ohne Ton, ohne Slogan „Diesen Hinweis widmete Ihnen …").

TV Beitrag im Dienst der Öffentlichkeit – BiDÖ

Der Beitrag ist in seiner inhaltlichen Ausrichtung durch das Thema bestimmt, da nicht kommerzielle, sondern gesellschaftliche Interessen im Vordergrund stehen. Am Ende wird der Absender bzw. werden die Absender im TV mit Logo (ohne Slogan) offengelegt. Beiträge im Dienst der Öffentlichkeit sind nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig: Auftraggeberkreis und inhaltliche Anforderungen.