Das berichtete die Arbeiterkammer (AK) Oberösterreich in einer Aussendung. Die Eltern aus dem Bezirk Linz-Land suchten Hilfe bei der AK, die einen gerichtlichen Vergleich erzielen konnte.
Klage beim Arbeits- und Sozialgericht eingebracht
Die PVA hatte das Pflegegeld für den Vierjährigen im Herbst 2022 neu bemessen und die Pflegegeldstufe um eine Kategorie auf 3 herabgesetzt. Für die AK-Rechtsexperten sei schnell klar gewesen, dass die Pflegegeldstufe 3 nicht ausreiche, um den tatsächlich nötigen Pflegeaufwand abzudecken. Die AK brachte eine Klage beim Arbeits- und Sozialgericht ein.
Vergleich durch Gutachten erwirkt
Mithilfe eines Gutachtens gelang es, mit der PVA vor Gericht einen Vergleich abzuschließen. So wird rückwirkend ab 1. November 2022 das Pflegegeld mit der Pflegegeldstufe 4 ausbezahlt. Das bedeutet 251,20 Euro mehr pro Monat beziehungsweise 3.014,40 Euro mehr pro Jahr für die Pflege des kleinen Buben. „Die Eltern können sich die Ausgaben für die notwendigen Spezialbehandlungen und -aufwendungen wieder leichter leisten“, so AK-Präsident Andreas Stangl.