In einem Linzer Gastronomiebetrieb hatte der Mann acht Monate lang in der Küche, im Service und als Zusteller gearbeitet. Angemeldet war er aber nur auf Teilzeitbasis. Und selbst die – ohnehin zu niedrigen – Beträge bekam er nicht vollständig ausbezahlt.
Unternehmen reagierte nicht
Die Arbeiterkammer forderte zunächst die offenen Ansprüche für ihn ein und reichte dann Klage ein, weil das Unternehmen nicht reagierte. Das Gericht sprach dem Mann 10.000 Euro Nachzahlung zu – auf die er warten musste. Weil der Gastrobetrieb nämlich inzwischen insolvent war, erhielt er sein Geld erst aus dem Insolvenz-Entgelt-Fonds.
Stangl: „Weniger jammern“
Obwohl nur drei Prozent der oberösterreichischen Beschäftigten in der Gastronomie arbeiten, betreffen laut AK 15 Prozent ihrer arbeitsrechtlichen Beratungen diese Branche. Es gelte, weniger zu jammern, so AK-Präsident Andreas Stangl in Richtung Gastronomie, und sich an guten Beispielen zu orientieren – die hätten auch keine Personalprobleme.