Laut Klimaschutzsprecherin Anne Sophie Bauer enthält das Gesetz zwei konkrete Maßnahmenbereiche. Einerseits soll die bisher unverbindliche ÖNORM O 1052 zur Vermeidung von Lichtverschmutzung verpflichtend werden. Dadurch werden sowohl Farbe und Intensität des Lichts sowie die Streuung reguliert. Damit will man sicherstellen, dass Außenbeleuchtungen tatsächlich nur das beleuchten, was beleuchtet werden soll, und die allgemeine Lichtverschmutzung reduziert wird.
Rechtssicherheit für Gemeinden
Der zweite konkrete Punkt soll den Gemeinden für die Erarbeitung eigener Beleuchtungskonzepte Rechtssicherheit geben. Dadurch sollen beispielsweise Beleuchtungen gedimmt oder teilweise abgeschaltet werden können. Ebenso sollen auf wenig frequentierten Wegen mit Bewegungsmeldern ausgestattete Straßenbeleuchtungen eingeführt werden können, was für große Energieersparnis sorge. Klubobmann Severin Mayr spricht von bis zu 30 Prozent
Notifizierung bei der EU-Kommission
Bis zur endgültigen Beschlussfassung müsse das Gesetz noch drei Monate lang von der EU-Kommission überprüft werden, weshalb der Beschluss formal erst im Herbst zulässig ist.