Der Sternenhimmel über der Region Attersee-Traunsee
APA/PETER OBERRANSMAYR
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Umwelt

Gesetz gegen Lichtverschmutzung

Wie Oberösterreichs Grüne am Donnerstag berichteten, seien die Eckpunkte für ein Gesetz gegen Lichtverschmutzung im zuständigen Ausschuss fixiert worden. Damit sollen Menschen, Tiere und Natur vor schädlichem, grellem und unnötigem Kunstlicht geschützt werden.

Laut Klimaschutzsprecherin Anne Sophie Bauer enthält das Gesetz zwei konkrete Maßnahmenbereiche. Einerseits soll die bisher unverbindliche ÖNORM O 1052 zur Vermeidung von Lichtverschmutzung verpflichtend werden. Dadurch werden sowohl Farbe und Intensität des Lichts sowie die Streuung reguliert. Damit will man sicherstellen, dass Außenbeleuchtungen tatsächlich nur das beleuchten, was beleuchtet werden soll, und die allgemeine Lichtverschmutzung reduziert wird.

Rechtssicherheit für Gemeinden

Der zweite konkrete Punkt soll den Gemeinden für die Erarbeitung eigener Beleuchtungskonzepte Rechtssicherheit geben. Dadurch sollen beispielsweise Beleuchtungen gedimmt oder teilweise abgeschaltet werden können. Ebenso sollen auf wenig frequentierten Wegen mit Bewegungsmeldern ausgestattete Straßenbeleuchtungen eingeführt werden können, was für große Energieersparnis sorge. Klubobmann Severin Mayr spricht von bis zu 30 Prozent

Notifizierung bei der EU-Kommission

Bis zur endgültigen Beschlussfassung müsse das Gesetz noch drei Monate lang von der EU-Kommission überprüft werden, weshalb der Beschluss formal erst im Herbst zulässig ist.