Gerichtsakten
KERSCHBAUMMAYR
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Gericht

Haft für 14-Jährigen wegen Verfolgungsjagd

Zu einer Haftstrafe von zwölf Monaten, elf davon bedingt, ist ein 14-Jähriger am Donnerstag im Landesgericht Linz verurteilt worden. Bei seiner Flucht vor einer Polizeikontrolle verursachte der Bursch einen Unfall mit vier Verletzten.

Der 14-Jährige hatte laut Anklage im Herbst bzw. Winter 2022 gemeinsam mit Freunden insgesamt viermal Fahrzeuge in Betrieb genommen, die ihm nicht gehörten und die er auch nicht lenken durfte. Mit diesen Autos raste er teils mit stark überhöhter Geschwindigkeit durch die Gegend. Zweimal wurde auch ohne Zahlen getankt.

Frontal auf Polizei zugerast

Am folgenschwersten war der letzte Vorfall im Dezember. Damals soll ein Freund das Auto „organisiert“ haben. Der Angeklagte setzte sich ans Steuer und raste, angefeuert von seinen Kumpanen, von einem Einkaufszentrum in Pasching über die Mühlkreisautobahn nach Gallneukirchen und wieder zurück nach Linz – streckenweise war er mit 150 km/h unterwegs und überholte am Pannenstreifen Autokolonnen. Er ignorierte und durchbrach Polizeikontrollen und lieferte sich eine Verfolgungsjagd mit der Exekutive.

Einmal raste der Angeklagte frontal auf einen Streifenwagen zu, dessen Lenker nur knapp eine Kollision abwenden konnte. Im Zuge der wilden Flucht des Angeklagten vor der Polizei kam es zu einem Unfall, bei dem vier Personen verletzt wurden, darunter auch der Bursch selbst. Auch mehrere Autos wurden beschädigt.

Lange Liste von Delikten

Die Liste der Delikte, die die Staatsanwaltschaft dem jungen Mann zur Last legte, ist lang und reicht vom unbefugten Gebrauch von Fahrzeugen über Widerstand gegen die Staatsgewalt, versuchte schwere Körperverletzung, fahrlässige Körperverletzung, vorsätzliche Gemeingefährdung und Urkundenunterdrückung bis zum Betrug. Schon vor seiner Strafmündigkeit habe er sich einmal ein Moped „ausgeborgt“, gab der junge Mann zu, den Schlüssel habe er damals „gefunden“ – räumte aber ein, auch gezielt danach gesucht zu haben.

Das Schöffengericht sprach den 14-Jährigen schuldig im Sinne der Anklage und verhängte zwölf Monate teilbedingt. Da er mit der U-Haft den unbedingten Teil bereits abgesessen hat, durfte der Jugendliche am Donnerstag heimgehen. Er muss aber Bewährungshilfe in Anspruch nehmen, eine Psychotherapie machen und seinen Ausbildungsfortschritt nachweisen. Das Urteil ist rechtskräftig.